Medienmitteilung

Abschuss von zwei Wölfen angeordnet

06/09/2018 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Staatsrat Jacques Melly ordnet den Abschuss von zwei Wölfen in den Regionen Goms und Val d’Anniviers an. In diesen Regionen wurden im Verlaufe des Sommers mindestens 34 Schafe auf geschützten Alpen und 87 auf nicht schützbaren oder ungeschützten Alpen gerissen. Die Bewilligungen für je einen Wolfsabschuss in den beiden Regionen stützen sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung.

In der Region Goms haben die Rissereignisse ab Mitte August 2018 bis zum vergangenen Wochenende stark zugenommen. Dabei wurden auf geschützten Alpen mindestens 23 Schafe getötet und zehn verletzt. Da bereits im Vorjahr Schäden zu verzeichnen waren und auf den geschützten Alpen Bellwald (Richinen), Rappental und Geren-Längis mehr als 15 Schafe gerissen wurden, sind gemäss Art. 9bis der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV) die Voraussetzungen für den Einzelabschuss eines Wolfes im Goms in den Schadenperimetern erfüllt. Der Departementsvorsteher hat deshalb, gestützt auf diese Feststellungen, auf den Alpen Richinen, Rappental, Geren-Längis und deren Umgebung, einen Wolfsabschuss angeordnet.

Im Streifgebiet der in den letzten beiden Jahren festgestellten Wolfsrudel Augstbord – Val d’Anniviers – Vallon de Réchy konnte trotz des Monitorings mittels Fotofallen, den DNA-Analysen, den akustischen Fallen (Soundmeter) und den eingehenden Beobachtungen bis Anfang September dieses Jahres keine Rudelsituation gemäss Konzept Wolf Schweiz festgestellt werden. Die Rudelfeststellung im Augstbord wurde Ende August 2016 und jene im Val d‘Anniviers am 2. September 2017 festgestellt, ohne Nachweis, dass es sich dabei um das gleiche Rudel handelte. Die Erfahrung zeigt, dass eine Fortpflanzung in der Regel im Verlaufe des Monats August bis Anfang September entdeckt wird. Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist von einer Rudelsituation auszugehen, wenn sich mindestens drei Wölfe, darunter mindestens ein Weibchen, über ein Jahr vergesellschaften, als soziale Einheit zusammenleben, gemeinsam Nahrung beschaffen und sich letztendlich fortpflanzen. Das diesjährige Monitoring zeigt bis zum heutigen Tag maximal zwei Individuen (einzelne Feststellungen deuten auf einen männlichen und einen weiblichen Wolf hin) und keine Jungwölfe. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) geht deshalb aufgrund dieser Fakten davon aus, dass im vorgennannten Gebiet momentan kein Wolfsrudel mehr präsent ist. Demzufolge kommen für den Abschuss eines Wolfes wieder die vorgenannten Kriterien für den Einzelabschuss zur Anwendung.

In diesem Zusammenhang wurden im Val d’Anniviers im Verlauf der Alpsaison mindestens 39 Schafe auf geschützten Alpen (Ar de T’Zan und Arpittettaz) und nicht schützbaren Alpen (Orzival, Singlinaz) gerissen, womit die Voraussetzungen für einen Einzelabschuss erfüllt sind. Der Departementsvorsteher hat deshalb, gestützt auf diese Feststellungen auf den Alpen Ar de TZan, Arpitettaz und 2 / 2

Singlinaz und deren Umgebung, einen Wolfsabschuss angeordnet. Auf diesen Alpen, in denen Schäden entstanden, befinden sich noch Schafe in geschützten Situationen.

Die Abschussbewilligungen werden im Amtsblatt vom 7. September 2018 publiziert und sind infolge Entzugs der aufschiebenden Wirkung ab deren Publikation umzusetzen.

Die Abschussbewilligungen sind während 60 Tagen gültig, sofern sich in den Abschussperimetern noch Nutztiere und damit ein Schadenspotenzial befindet. Die Abschussbewilligungen werden aufgrund des hohen Beschäftigungsgrads der Wildhüter während der Jagdsaison 2018 von den Jagdaufsichtsorganen sowie den hierfür durch die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) speziell bezeichneten Jagdberechtigten während der bevorstehenden Hochjagd ausgeführt.

Im restlichen Kantonsgebiet wurden auf den Alpen im Chablais und Val d’Illiez elf Schafe gerissen, im Val Ferret und Entremont 18, im Val d’Herens und Heremence zwölf. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abschussbewilligung sind in diesen Gebieten zurzeit nicht gegeben. Die DJFW wird diesbezüglich Ende der Alpsaison eine detaillierte Schadensbilanz publizieren.