Medienmitteilung

Eidgenössisches Jagdbanngebiet Aletschwald - Teilöffnung für die Rotwildjagd aufgeschoben

06/09/2018 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Im Anschluss an eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Pro Natura beim Kantonsgericht hat der Staatsrat an seiner Sitzung vom 5. September 2018 beschlossen, die Teilöffnung des eidgenössischen Jagdbanngebiets Aletschwald für die Jagdsaison 2018 aufzuschieben.

Im Nachtrag vom 20. Juni 2018 über die Ausübung der Jagd im Wallis hat der Staatsrat im eidgenössischen Jagdbanngebiet Aletschwald ein sogenanntes Teilbanngebiet für den Abschuss von Rotwild ausgeschieden. Dies, um die zu grosse Population des Rotwildes, welche sich im Aletschwald aufhält und dort und in den Südhängen in den Schutzwäldern erhebliche Schäden verursacht, zu reduzieren. Gleichzeitig sollte die Teilöffnung des Jagdbanngebiets dazu dienen, das Verhalten der besenderten Hirsche im Aletschwald bei jagdlichen Eingriffen zu studieren. Der Staat Wallis hatte diesbezüglich die Öffentlichkeit am 5. Juli 2018 informiert.

Gegen die vorgesehene Teilöffnung hat Pro Natura beim Kantonsgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Dieser kommt von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu, weshalb der Staatsrat bis zum Vorliegen eines Entscheids des Gerichts die Teilöffnung im Jagdbanngebiet Aletschwald suspendiert hat. Dieser Staatsratsentscheid wird im Amtsblatt vom 7. September 2018 veröffentlicht. Der Staatsrat wird dem Kantonsgericht seine Stellungnahme zur eingereichten Beschwerde innert der vorgesehenen Frist einreichen.