Medienmitteilung

Aussergewöhnliche Trockenperiode - Aufrechterhaltung des Feuerungsverbots im Oberwallis

04/09/2018 | Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär

Im Wallis herrschen seit Ende Juni eine aussergewöhnliche Trockenheit und eine grosse Hitze. Das Ausbleiben von Niederschlägen verlangt eine Aufrechterhaltung der aktuellen Massnahmen. Das Feuerungsverbot im Oberwallis und die Einschränkungen bezüglich der grossen Waldbrandgefahr im Mittel- und Unterwallis bleiben bestehen. Gemeinden können bei einer erhöhten Gefahr und bei Wassermangel lokale Einschränkungen erlassen.

Gemäss Meteoschweiz hat die Schweiz dieses Jahr einer der wärmsten Monate August seit der Einführung der Messdaten im Jahre 1864 erlebt, wie bereits die vorhergehenden Monate seit April. Die Temperaturen haben teilweise 34 bis 35 Grad erreicht. Der Kanton hat noch nie einen solchen Sommer mit länger anhaltenden Hitzeperioden und so wenig Niederschlägen erlebt.

Die lokalen, teilweise sehr heftigen Gewitter haben auch nicht zu einer Entschärfung der Lage beigetragen. Die Temperaturen sind für diese Jahreszeit relativ hoch, die Böden sehr stark ausgetrocknet und die stetigen Winde erhöhen die Gefahr zusätzlich. Im Oberwallis, speziell in der Talebene zwischen Brig und Leuk, wird derzeit eine historische Rekordtrockenheit verzeichnet. In dieser Gegend kann bereits das Wegwerfen einer Zigarette zu einem Flächenbrand führen. Für die Bezirke Leuk, Visp, westlich und östlich Raron, Brig und Goms bleibt deshalb das aktuelle Feuerverbot im Freien bestehen.

Dank der vorbildlichen Haltung der gesamten Bevölkerung, welche die Anweisungen strikte umgesetzt hat, ist es in den letzten Wochen nur zu vereinzelten lokalen Flächenbränden gekommen. Grössere Ereignisse wie in Leuk im Jahr 2003 und Visp im Jahr 2011 konnten verhindert werden.

Die Gemeinden sind verantwortlich für die Überwachung und Durchsetzung der Massnahmen, auch im Unterwallis, wo das allgemeine Feuerungsverbot aufgehoben wurde. Sie können ausserdem wenn nötig oder in besonderen Situationen weiterreichende lokale Einschränkungen auf ihrem Gemeindegebiet erlassen.

Das offene Verbrennen von Grünabfällen, ist unabhängig von der Brandgefahr immer auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten.

Bei einem Brandausbruch oder einer Wahrnehmung von Rauch verständigen Sie unverzüglich die Einsatzzentrale 118.

Aktuelle Informationen zur Situation und den damit verbundenen Einschränkungen finden Sie auf der Internetseite: www.vs.ch/waldbrandgefahr

Die Lage wird fortlaufend beurteilt. Bei einer Veränderung wird die Bevölkerung wieder informiert.