Medienmitteilung

Sehr grosse Brandgefahr - Aufrechterhaltung des allgemeinen Feuerungsverbots auf dem gesamten Kantonsgebiet

25/07/2018 | Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär

Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport hat vergangene Woche ein generelles Feuerungsverbot erlassen. Aufgrund der wenigen Niederschläge in den letzten Tagen wird das Verbot auf dem ganzen Kantonsgebiet aufrechterhalten. Einzige Ausnahme bilden die offiziellen Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag. Den Gemeinden ist es erlaubt, ausserhalb der Gefahrenbereiche auf eigene Verantwortung Zonen zum Abfeuern von Feuerwerkskörpern zu bestimmen. Für Privatpersonen bleibt das Abfeuern von Feuerwerk jedoch auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten.

Die letzten lokalen Niederschläge haben nicht zu einer Verbesserung der Lage geführt. Auch in den nächsten Tagen vermögen die von «Meteo Schweiz» gemeldeten Gewitter mit den verbundenen Niederschlägen die Gefahr von Böschungs- und Waldbränden nicht einzudämmen. Verschiedene Feuerausbrüche in den letzten Tagen bestätigen die anhaltende Trockenheit.

Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport hat deshalb entschieden, das allgemeine Feuerungsverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet aufrecht zu erhalten. Ausnahme bilden die offiziellen Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag.

Ausnahmsweise können die Gemeinden für die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag (31. Juli und 1. August) Zonen ausserhalb der Gefahrenbereiche bestimmen. In diesen dürfen das offizielle Abfeuern von Feuerwerkskörpern sowie das Anzünden von patriotischen Feuern stattfinden. Die Zonen müssen durch die Feuerwehr gesichert und überwacht werden. Die Gemeinden tragen die Verantwortung für diese Zonen und garantieren die Kontrolle bezüglich der Einhaltung des Verbots auf dem restlichen Territorium. Das Abfeuern von privatem Feuerwerk bleibt auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten. Ebenfalls verboten sind patriotische Feuer in den Alpen ausserhalb der von den Gemeinden definierten Zonen gemäss den oben genannten Bedingungen.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Anordnungen der Gemeindebehörden für die 1.August-Feierlichkeiten genauestens zu befolgen und alles zu unternehmen, damit unsere Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensässen und Wohnzonen von Bränden verschont bleiben.

Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.

Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:

ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN

Aktuelle Informationen zur Situation und den damit verbundenen Einschränkungen finden Sie auf der Internetseite www.vs.ch/waldbrandgefahr.