Medienkonferenzen

Pensionskasse des Staates Wallis - Der Staatsrat strebt eine dauerhafte Lösung an

19/06/2018 | Departement für Finanzen und Energie

Der Staatsrat hat eine Strukturreform bei der Pensionskasse des Staates Wallis (PKWAL) beschlossen. Nach Kenntnisnahme des dritten Berichts der Arbeitsgruppe PKWAL und nach Anhörung der Sozialpartner und Verantwortlichen der PKWAL, entschied er sich für eine Umwandlung und Reorganisation der PKWAL in eine Einheit mit zwei Kassen – eine offene und eine geschlossene Kasse. Die offene Kasse wird ohne staatliche Garantie funktionieren. Die geschlossene Kasse wird eine begrenzte Lebensdauer haben. Damit ist das Ende der staatlichen Garantie für Letztere vorprogrammiert. Der Staatsrat beabsichtigt, die Flexibilisierung des Rentenalters zwischen dem 58. bis zum 70. Lebensjahr mit Zustimmung des Arbeitgebers über das ordentliche AHV-Alter hinaus für die Versicherten beider Kassen zu fördern. Zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten künftiger Massnahmen wird eine ausreichende Frist vorgesehen. Vor dem 1. Januar 2020 werden keine Massnahmen wirksam.

Einheit mit zwei Kassen

Basierend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe PKWAL und nach Anhörung der Sozialpartner und der Verantwortlichen der Pensionskasse, hat der Staatsrat beschlossen, die PKWAL in eine Einheit umzuwandeln und umzugestalten, die zwei Kassen umfasst - eine offene und eine geschlossene.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Probleme der Vergangenheit in der geschlossenen Kasse und die Chancen und Gefahren der Zukunft in der offenen Kasse bewältigt werden sollten, hat der Staatsrat die in der Vergangenheit beschlossene statische Rentengarantie als Kriterium für die Verteilung der aktiven Versicherten festgelegt. Die betroffenen aktiven Versicherten, das heisst diejenigen, die der PKWAL vor dem 1. Januar 2012 beigetreten sind, sowie alle versicherten Rentner im Zeitpunkt der Umsetzung der Reform, werden der geschlossenen Kasse mit dem aktuellen Vorsorgeplan angeschlossen. Sämtliche aktiven Versicherten, die der PKWAL seit 1. Januar 2012 angehören, werden der offenen Kasse angeschlossen.

Die offene Kasse wird ohne staatliche Garantie funktionieren. Die geschlossene Kasse hat eine begrenzte Lebensdauer. Das Ende der staatlichen Garantie für Letztere ist damit vorprogrammiert.

Umwandlungssatz

Was die Hauptmerkmale der beiden Kassen angeht, so werden ihre technischen Parameter zunächst identisch sein und können unter Berücksichtigung der künftigen wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung angepasst werden. Die neuen von der Arbeitsgruppe PKWAL ausgearbeiteten Umwandlungssätze, für deren Festlegung aber die PKWAL verantwortlich ist, basieren auf einem technischen Zinssatz von 2,5 Prozent. Im Falle einer Pensionierung betragen sie im Alter von 65 Jahren 5,49 Prozent gegenüber derzeit 6,64 Prozent (im Alter von 62 künftig 5,07 Prozent gegenüber derzeit 6,17 Prozent). Die Umwandlungssätze sollen über einen Zeitraum von sechs Jahren schrittweise und linear gesenkt werden, so dass sie den versicherungstechnischen Zinssätzen entsprechen.

Da die Anwendung der künftigen Umwandlungssätze zu einer Kürzung der prognostizierten Altersrente der aktiven Versicherten von rund 18 Prozent führen könnte, hat der Staatsrat beschlossen, ein Ausgleichsmodell zu finanzieren, um die die Kürzung der prognostizierten Renten auf maximal 7,5 Prozent für alle betroffenen Versicherten zu begrenzen. Dies gilt für die Versicherten, die der geschlossenen Kasse angehören und für diejenigen, die der offenen Kasse vor dem 1. September 2018 beigetreten sind.

Vorsorgeplan

Der neue Vorsorgeplan für die offene Kasse wurde auf der Grundlage von Annahmen erstellt, die als angemessen erachtet werden. Er wird unabhängig vom Alter des Versicherten durch einen konstanten Sparbeitragssatz finanziert. Aktiven Versicherten, die seit dem 1. Januar 2012 angeschlossen sind, wird nach der Einführung des neuen Vorsorgeplans eine Teilentschädigung gewährt, die im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit zum Zeitpunkt der Umsetzung der Reform steht. Der Schlüssel für die Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Versichertem wird im Verhältnis 57/43 beibehalten.

Der Arbeitgeber gewährt Personen, die ab dem 1. September 2018 ihre Arbeitstätigkeit aufnehmen, keine Entschädigung aufgrund der Senkung der Umwandlungssätze oder der Einführung des neuen Vorsorgeplans bei der Umsetzung der Reform.

Flexibilisierung des Rentenalters

Der Staatsrat beabsichtigt, die Flexibilisierung des Rentenalters, das sich vom 58. bis 70. Lebensjahr erstreckt, mit der Zustimmung des Arbeitgebers über das ordentliche AHV-Alter für die Versicherten beider Kassen hinaus zu fördern.

Damit bleibt das derzeitige Vorsorgeziel von 60 Prozent des versicherten Lohnes (47 Prozent des AHV-Lohnes) für aktive Versicherte der offenen Kasse nach einer vollen Laufbahn von 40 Jahren und bei Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters, also derzeit 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen, bestehen. Bei den Sicherheitskräften (Kantonspolizei und Strafvollzugsanstalten) entspricht das Vorsorgeziel in der offenen Kasse dem um zwei Jahre vorgezogenen ordentlichen AHV-Rentenalter, das heisst 63 Jahre für Männer und 62 Jahre für Frauen. In diesem Zusammenhang wünscht der Staatsrat, dass jedem Versicherten die Möglichkeit geboten wird, zusätzliche Ersparnisse im neuen Vorsorgeplan frei zu bilden.

Gesamtkosten

Um die Gesamtkosten der Zweikassenlösung zu kennen, hat die beauftragte Versicherungsexpertin auf der Grundlage der finanziellen Situation der PKWAL und des Versichertenbestands per 31. Dezember 2017 die Schätzung des vom Staat Wallis zu tragenden Betrags aktualisiert, um die geschlossene Kasse vollständig zu kapitalisieren und die offene Kasse mit einem anfänglichen Deckungsgrad von 115 Prozent - ohne staatliche Garantie - auszustatten.

Für die geschlossene Kasse belaufen sich die Gesamtkosten der Kapitaleinlage über 20 Jahre auf rund 1.35 Milliarden Franken. Für die offene Kasse belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 260 Millionen Franken. Die Hochrechnung der oben genannten Kosten, sowohl für die geschlossene als auch die offene Kasse, basiert auf der bestmöglichen Schätzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Zu beachten ist, dass die tatsächlichen Kosten auf der Grundlage der finanziellen Situation der Kasse und des Versichertenbestands per 31. Dezember 2019 ermittelt werden, da die Umsetzung auf den 1. Januar 2020 vorgesehen ist. Es ist auch wichtig festzuhalten, dass diese verschiedenen Beträge in Zukunft je nach Entwicklung der berücksichtigten Annahmen nach oben oder nach unten korrigiert werden.

Zeitplan

Zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten künftiger Massnahmen, einschliesslich des Entscheids der PKWAL zur Senkung der Umwandlungssätze, wird eine ausreichende Frist eingeräumt. So wird bis zum 1. Januar 2020 keine Massnahme umgesetzt werden.

Um den Prozess voranzutreiben, arbeitet das Departement für Finanzen und Energie mit der Unterstützung eines auf die berufliche Vorsorge spezialisierten Juristen bereits an den Entwürfen der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf diese strukturelle Reform. Es wird auch notwendig sein, die vorzuschlagenden flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit der Flexibilisierung des Rentenalters zu prüfen.

 

Fotogalerie

Medienmitteilung

Präsentation

Bericht