Medienmitteilung

Höchstspannungsleitung Chamoson-Chippis - Neue Studien zur Standortwahl von Masten

07/06/2018 | Departement für Finanzen und Energie | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

Der Staatsrat befürwortet die Verlegung bestimmter Masten der künftigen 380 kV-Leitung Chamoson-Chippis in der Region von Grône. Er hat die Finanzierung von Machbarkeitsstudien genehmigt. Der Kanton Wallis und Swissgrid werden eine Grundsatzvereinbarung zur Durchführung dieser Studien unterzeichnen. Die Regierung hat gleichzeitig den Bericht des Kantonsgeologen zur Kenntnis genommen, der auf Antrag des Bundesamts für Energie (BFE) zur Frage der Naturgefahren, die bestimmte Masten auf der vom Bundesgericht genehmigten oberirdischen Strecke bedrohen, Stellung nimmt.

Der Staatsrat hat beschlossen, das Departement für Finanzen und Energie (DFE) zu beauftragen, eine Vereinbarung zwischen dem Staat Wallis und Swissgrid auszuarbeiten, um Machbarkeitsstudien für die südliche Verlegung bestimmter Masten auf dem Gebiet der Gemeinde Grône durchzuführen. Der Staatsrat hat einen Betrag von 250‘000 Franken zur Finanzierung der von Swissgrid durchzuführenden Studien freigegeben.

Am 1. September 2017 bestätigte das Bundesgericht die oberirdische Strecke der künftigen 380 kV-Höchstspannungsleitung Chamoson-Chippis. Trotz dieses Entscheids setzte das DFE den Dialog mit Swissgrid fort. In diesem Rahmen wird daher unter anderem über ein Projekt zur Verlegung bestimmter Masten diskutiert.

Der Staatsrat hat ebenfalls den Bericht des kantonalen Geologen über die Lage bestimmter Masten auf der vom Bundesgericht genehmigten Strecke zur Kenntnis genommen und an das Bundesamt für Energie (BFE) weitergeleitet. Diese Feststellung des Chefs der Sektion Gewässer, Geologie und Naturgefahren wurde vom BFE in seinem Entscheid zur Genehmigung der Pläne im Januar 2015 gefordert. Sie zeigt, dass die von den Projektinhabern zur Verfügung gestellten technischen Informationen derzeit nicht ausreichen, um die zu treffenden Massnahmen für Masten in Erdrutschgebieten, insbesondere zwischen Salins und Agettes, festzulegen. Abschliessend gibt der Bericht noch eine Stellungnahme zur Lage der zahlreichen von geologischen und hydrologischen Gefahren bedrohten Masten, insbesondere in der Region Chippis, ab. Er stellt fest, dass sich einige von ihnen in Gebieten mit hohem Risiko befinden. Es ist Sache der Bundesbehörden, zu den Feststellungen des Kantonsgeologen Stellung zu nehmen.