Medienmitteilung

Wasserzinsen - Das Wallis begrüsst den Entscheid des Bundesrates

23/05/2018 | Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Die Walliser Regierung begrüsst den Entscheid des Bundesrates, das Wasserzinsmaximum von derzeit 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung bis Ende 2024 beizubehalten. Der Walliser Staatsrat hatte sich für diese Beibehaltung eingesetzt, um eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Situation der öffentlichen Gemeinwesen in den Berggebieten zu vermeiden.

Der Walliser Staatsrat begrüsst die Beibehaltung des vom Bundesrat im Rahmen der Verabschiedung der Botschaft zur Revision des Wasserrechtgesetzes (WRG) beschlossenen Wasserzinsmaximums bis 2024.

Im Juni 2017 hatte der Bundesrat einen Vorentwurf zur Vernehmlassung vorgelegt, der für die Jahre 2020 bis 2022 eine Absenkung des Wasserzinsmaximums von 110 Franken auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung vorsah. Ab 2023 sollte diese Übergangsregelung anschliessend durch ein flexibles Modell ersetzt werden.

Die Bergkantone, angeführt vom Wallis, hielten dieses Projekt für sehr unbefriedigend und äußerten ihre Ablehnung. Der Staatsrat hatte über das Departement für Finanzen und Energie (DFE) insbesondere betont, dass die Finanziellen Einbussen für die Walliser Gemeinwesen völlig unverhältnismässig sei und der geschätzte Verlust 41 Millionen Franken betrage.

Eine von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) in Auftrag gegebene Studie ergab zudem, dass der Stromsektor auch in Zeiten sehr niedriger Marktpreise mit Wasserkraft über alle Wertschöpfungsstufen hinweg Gewinne erzielen konnte. Die Beibehaltung des Wasserzinsmaximums von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung war daher völlig gerechtfertigt. Der Walliser Staatsrat wird sich weiterhin für die Inwertsetzung dieser für den Kanton wichtigen Ressource einsetzen. 

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