Medienmitteilung

Olympische Spiele Sion 2026 – Finanzierung der Infrastrukturen - Vereinbarungsentwurf zwischen dem Kanton und den Standortgemeinden

30/04/2018 | Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Der Kanton hat den betroffenen Walliser Gemeinden den Entwurf einer Grundsatzvereinbarung über die Finanzierung der Infrastrukturen im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen Sion 2026 unterbreitet. Dieses Dokument präzisiert das zu befolgende Verfahren und die einzuhaltenden Kriterien für den Erhalt von kantonalen Subventionen. Es sieht vor, dass sich die Standortgemeinden zu 40 Prozent an den Investitionskosten der Infrastrukturen beteiligen. Der Kanton ergänzt eine allfällige finanzielle Unterstützung durch andere öffentliche oder halbstaatliche Institutionen und trägt dabei maximal 60 Prozent der anerkannten Kosten.

Die Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Spiele Sion 2026 stützt sich praktisch ausschliesslich auf bestehende Infrastrukturen. Einige davon müssen allerdings renoviert, angepasst oder durch neue Infrastrukturen ergänzt werden.

Es handelt sich dabei beispielsweise um den Umbau des Freizeitzentrums Fiesch, um künstliche Beschneiung und das Zielstadion in Crans-Montana oder auch um verschiedene Erdarbeiten in Thyon/Veysonnaz, Crans-Montana und im Goms.

Gegenwärtig ist betreffend dem Zielgelände in Crans-Montana noch kein definitiver Entscheid gefallen. Falls die Gemeinde entscheidet, im Hinblick auf die Olympischen Spiele eine dauerhafte Infrastruktur zu erstellen, könnte sie ebenfalls in den Genuss von Subventionen kommen. Falls die Umsetzung für die Dauer der Olympischen Spiele mit provisorischen Massnahmen erfolgt, würde dies aus dem operativen Budget finanziert werden.

Die Grundsatzvereinbarung, welche der Staat Wallis den Gemeinden unterbreitet hat, sieht vor, dass die kantonale Subvention eine allfällige finanzielle Unterstützung durch öffentliche Institutionen (beispielsweise durch den Bund via dessen Finanzhilfen für Sportanlagen von nationaler Bedeutung) oder durch andere Einrichtungen wie der Loterie Romande ergänzt, so dass die Gesamtheit dieser Hilfen 60 Prozent der anerkannten Kosten beträgt.

Die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten für die auf ihrem Gebiet gelegenen Infrastrukturen würde also 40 Prozent betragen. Die Gemeinde oder der Eigentümer der Infrastruktur haftet als alleiniger Auftraggeber für eine Einhaltung des Budgets.

Es sei daran erinnert, dass der Kanton Wallis für die im Wallis geplanten nachhaltigen olympischen Infrastrukturen eine maximale Kostenbeteiligung von 60 Millionen Franken vorgesehen hat. Diese Beteiligung muss bei der kommenden kantonalen Abstimmung vom 10. Juni noch durch das Walliser Stimmvolk angenommen werden.