Medienmitteilung

Geldspielgesetz - Gewährleistung wichtiger Ressourcen für Sport, Kultur und Gesellschaft

26/04/2018 | Staatsrat

Die Walliser Regierung unterstützt das neue Bundesgesetz über Geldspiele. Die Revision dieser Gesetzesgrundlage stellt sicher, dass weiterhin wichtige Summen für Kultur-, Sozial- oder Sportprojekte bereitgestellt werden und garantiert den Fortbestand präventiver Massnahmen zur Verhinderung von übermässigem Glücksspiel und Spielsucht. Im Wallis belaufen sich die von der kantonalen Delegation der Loterie Romande verteilten Beträge auf jährlich rund 25 Millionen Franken, wobei 4 bis 5 Millionen Franken dem kantonalen Sportfonds zugewiesen werden.

Der Staatsrat hat sich für das neue Bundesgesetz über Geldspiele ausgesprochen. Eines der zentralen Elemente dieser neuen Rechtsgrundlage ist die Gewährleistung, dass die Gewinne aus Glücksspielen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Sie würde es erlauben, den Zugang zu Online-Glücksspielen auf ausländischen Webseiten zu blockieren, welche sich jeglicher Kontrolle bezüglich Verteilung und Verwendung ihrer Gewinne entziehen und keinen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht leisten.

Die Walliser Delegation der Loterie Romande stellt jährlich über 25 Millionen Franken für Kultur-, Sozial-, Kulturerbe- und Tourismusprojekte zur Verfügung. Mit rund 10 Millionen Franken pro Jahr gehört die Kultur zu den wichtigsten Empfängern. Die umverteilten Beträge in diesem Bereich machen ein Viertel der auf kantonaler Ebene verfügbaren Mittel für die Walliser Kunstschaffenden aus. Die Gewinne der Loterie Romande speisen ebenfalls den kantonalen Sportfonds in der Höhe von jährlich 4 bis 5 Millionen Franken. Die so für gemeinnützige Zwecke eingesetzten Mittel könnten nur schwer durch öffentliche Gelder kompensiert werden.

Das Casino Crans-Montana sichert dem Staat Wallis als Casino mit B-Lizenz ebenfalls Steuereinnahmen zu, denn ein Teil der vom Bund erhobenen Steuern fliesst in den Kanton zurück. Im Jahr 2016 entsprach dies einem Betrag von über 1,5 Millionen Franken. Das neue Geldspielgesetz garantiert die Weiterführung dieses Systems.

Über die Spielsuchtabgaben, die die Kantone von Lotteriegesellschaften beziehen, werden ebenfalls die präventiven Massnahmen gesichert. Ziel dieser Massnahmen ist es, einen wirksamen Schutz insbesondere für Minderjährige und gefährdete Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.