Medienmitteilung

Charta der Lohngleichheit - Staatsrat legt Umsetzung fest

23/04/2018 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Der Staatsrat hat das Vorgehen zur Umsetzung der Charta der Lohngleichheit beschlossen. Die Änderung betrifft Unternehmen und Institutionen, welche dem öffentlichen Beschaffungswesen unterliegen. Sie müssen zukünftig ihre Politik der Lohngleichheit bestätigen. Die Charta soll ab dem 1. September 2018 pragmatisch und rasch umgesetzt werden.

Am 21. Juni 2017 hat der Walliser Staatsrat beschlossen, die Charta der Lohngleichheit zu unterzeichnen. Bisher haben 13 Kantone, 29 Gemeinden und der Bund diese Charta unterzeichnet, gemäss der die Kantone eine Vorbildfunktion in der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einnehmen sollen.

Öffentliches Beschaffungswesen

Die Änderung betrifft das öffentliche Beschaffungswesen, da Unternehmen zukünftig ihre Politik der Lohngleichheit bestätigen müssen. Um den administrativen Aufwand für diese Unternehmen möglichst gering zu halten, können verschiedene anerkannte Kontrollinstrumente in Anspruch genommen werden. Mit der Unterzeichnung des obligatorisch gewordenen Anhangs P6 des Westschweizer Leitfadens für die Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichten sich die Unternehmen, ihre Praktiken zu überprüfen, die Ergebnisse zu analysieren und gegebenenfalls ihre Lohnpolitik anzupassen, um das Ziel der Lohngleichheit zu erreichen. Kontrollen und allfällige Sanktionen werden in einem zweiten Schritt eingeführt. Der Staatsrat hat sich für eine pragmatische und rasche Umsetzung der Charta ausgesprochen.

Der Rechtsdienst für Wirtschaftsangelegenheiten, die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) und das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) sind für die Umsetzung zuständig.

Weiterführende Sensibilisierung für das Gleichstellungsgesetz

Mit der Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit hat sich der Kanton ausserdem dazu verpflichtet, seine Bemühungen zur Sensibilisierung für das Gleichstellungsgesetz fortzuführen. Die Einhaltung der Lohngleichheit innerhalb der Kantonsverwaltung wird regelmässig überprüft. In öffentlich-rechtlichen Institutionen fördert der Kanton die regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards. Gegenwärtig führt das KAGF im Sozialmedizinischen Zentrum Siders (Bereich Soziales und Arbeit) und in der Stiftung Domus sowie bei der Gemeindeverwaltung von Riddes Pilotprojekte durch.

Momentan werden zudem Privatfirmen gesucht, die ein Interesse an der Analyse ihrer Lohnpolitik haben. Das KAGF steht für diesbezügliche Auskünfte unter der Nummer 027 606 21 20 zur Verfügung. Selbstverständlich ist die Vertraulichkeit gewährleistet.