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Kantonales Mobilitätskonzept - Wie der Kanton die Mobilität bis 2040 entwickeln will

20/04/2018 | Dienststelle für Mobilität 

Die Lebensstile ändern sich, der Kanton entwickelt sich. Entsprechend ändern sich auch die Bedürfnisse und Erwartungen in Sachen Mobilität. Dies hat die Kantonsregierung erkannt und deshalb ihr Mobilitätskonzept 2040 beschlossen: eine ambitionierte Strategie zur Einführung eines modernen und nachhaltigen Mobilitätsangebots, das die Erreichbarkeit aller Regionen des Kantons gewährleisten wird. Das Konzept erfasst die Mobilität als Ganzes, wobei dessen beiden Kernelemente in der Anpassung des Strassennetzes und im Ausbau des öffentlichen Verkehrsangebots bestehen.

Im Wallis wird die Mobilität weitgehend vom Gelände vorgegeben. Das Verkehrsnetz des Kantons besteht aus einer Hauptschlagader entlang des Rhonetals und den davon abzweigenden Nebenadern in die Seitentäler. Dieses Netz lässt sich heute nicht mehr weiter ausbauen. Deshalb sollten die bestehenden Verkehrsträger nicht doppelspurig und in Konkurrenz zueinander betrieben werden, sondern komplementär zueinander genutzt werden. Zwecks Optimierung verschiedener Lösungsmöglichkeiten hat der Staat Wallis das kantonale Mobilitätskonzept 2040 entwickelt. Darin wird der Verkehr auf der Strasse, der Schiene, am Seil, in der Luft sowie auf dem Wasser analysiert und es werden Vorschläge für eine Koordination des öffentlichen Verkehrsangebots gemacht.

Im 20. Jahrhundert legte sich das Wallis ein weitverzweigtes Strassennetz zu. Ein Drittel der Kantonsstrassen befindet sich heute in einem schlechten oder kritischen Zustand. Seit einigen Jahren fehlt es an finanziellen Mitteln, um das Netz hinreichend anzupassen, zu unterhalten und zu sichern. Inzwischen beläuft sich die für die Nachrüstung der Infrastrukturen benötigte Summe schätzungsweise auf über eineinhalb Milliarden Franken.

Um die Qualität des Netzes zu erhalten, muss es den effektiven Bedürfnissen der Benutzer angepasst werden, und zwar schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die zur Übernahme gewisser Strecken aufgefordert sind. Hierzu hat die Dienststelle für Mobilität die Ortschaftszufahrten analysiert, unter anderem: Erschliessungen desselben Orts durch mehr als eine Kantonsstrasse, zu umfahrende Teilstücke, zu sichernde Teilstücke, aber auch mögliche Aufwertungen einzelner Ortsdurchfahrten, um für das bessere Nebeneinander verschiedener Benutzer des öffentlichen Raums zu sorgen. Von solchen möglichen Anpassungen sind rund 30 Prozent des Kantonsstrassennetzes betroffen. Eine allfällige Übertragung von Kantonsstrassen an die Gemeinden wird nur in Absprache mit diesen erfolgen und erst, nachdem die betreffenden Abschnitte saniert oder aufgewertet worden sind. Indem er unter Aufwendung beträchtlicher finanzieller und humaner Ressourcen sein Strassennetz schrittweise verbessert und leistungsfähiger macht, will der Staat Wallis die Erreichbarkeit aller Gemeinden, Dörfer und Weiler im Kanton sowie die kantonsübergreifende Anbindung verbessern.

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs will der Staatsrat Planungsregionen schaffen, die an eine strukturgebende Bahnlinie angeschlossen sind. Innerhalb dieser Regionen soll das Synergie- und Koordinationspotenzial zwischen den regionalen Bus- und Bahnlinien und den Orts- und Schulverkehrslinien systematisch miteinbezogen werden, mit dem Ziel, für den regionalen Bahnverkehr zu Hauptverkehrszeiten den Halbstundentakt zu erreichen.

Was die Seilbahnverbindungen betrifft, so will der Kanton diese nach Möglichkeit und Eignung in das Verkehrsnetz aufnehmen. Gemäss Strategie ist auch eine schrittweise Übertragung der bisher vom Staat verwalteten Seilbahnen vorgesehen (an Bergbahnen, Gemeinden usw.), wobei deren Betrieb durch Abgeltungen des Kantons oder des Bundes finanziell gesichert bleiben soll.

Im für die Tourismus- und Berggebiete wichtigen Luftverkehr muss der Flughafen Sitten finanziell und betrieblich von der Entwicklung bei der Luftwaffe unabhängig werden.

Auch die Genfersee-Schifffahrt ist für den Tourismus von Interesse. Neben der Touristenbeförderung ist hier auch eine Steigerung des Pendleranteils das Ziel.

Für die kohärente Umsetzung des kantonalen Mobilitätskonzepts 2040, das auch den Langsamverkehr, sprich Wander- und Radwege, fördern will, werden beträchtliche zusätzliche Mittel benötigt. Würden alle Vorschläge realisiert, bedeutete dies für den Kanton, auf 20 Jahre verteilt, einen finanziellen Mehraufwand von schätzungsweise 901 Millionen Franken, beziehungsweise inklusive der mehrheitlich vom Bund geleisteten Beiträge, einen Gesamtaufwand von 3.2 Milliarden Franken. Andererseits führte die Umsetzung des Konzepts im selben Zeitraum auch zu Kosteneinsparungen von 200 und 300 Millionen, womit die Mehrbelastung des Kantonshaushalts auf 600 bis 700 Millionen Franken zu stehen kommen würde. Diese Mittel würden hauptsächlich eingesetzt für die Instandsetzung von Strassenabschnitten, die Verbesserung des Wartungs- und Dienstleistungsniveaus auf einzelnen Strassen des Kantonsnetzes, für die Aufwertung von Ortsdurchfahrten und für den Ausbau des Angebots im Langsamverkehr und im öffentlichen Verkehr. Über die einzelnen Ausgaben wird der Grosse Rat im Rahmen des ordentlichen Budgets abstimmen. Das Parlament wird auch über die diversen Verpflichtungskredite befinden, die ihm bei Investitionen ab 4 Millionen Franken zu unterbreiten sind.

Die Strategie wird auch zu einer Veränderung der Beschäftigungssituation führen. Manche Stellen werden künftig vom Bund finanziert oder auf andere Instanzen übertragen, andere innerhalb des Staates Wallis umverteilt werden, um die Gemeinden bei der Neugestaltung ihres Mobilitätsnetzes zu unterstützen. Diese Verlagerungen werden über einen langen Zeitraum und nur nach natürlichen Abgängen erfolgen.

Um das Konzept in groben Zügen vorzustellen, wird sich die Dienststelle für Mobilität mit den regionalen Behörden in den Bezirken (Gemeindepräsidenten, Abgeordnete und Präfekten) und den betroffenen Akteuren zusammensetzen.

 

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