Medienmitteilung

Inkrafttreten des Gesetzes über den Sport und der entsprechenden Verordnung

18/04/2018 | Sportamt

Der Staatsrat hat entschieden, das Gesetz über den Sport in Kraft zu setzen, das 2012 vom Walliser Grossen Rat genehmigt wurde. Der Gesetzestext festigt und garantiert günstige Rahmenbedingungen für eine harmonische und nachhaltige Entwicklung des Sports im Kanton Wallis. Gleichzeitig hat die Regierung die Verordnung über den Sport verabschiedet. Diese führt bestimmte Begriffe des Gesetzes aus und sieht insbesondere einen Rahmen für die finanzielle Unterstützung des Staates zugunsten von Investitionen im Bereich Infrastrukturen und Sportanlagen vor.

Das Gesetz und die Verordnung über den Sport treten rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Diese Gesetzgebung fördert den Bau und die Sanierung wichtiger Infrastrukturen und Sportanlagen und garantiert die Entwicklung von Sport und Bewegung im Kanton, sowohl für Spitzensportler als auch für die immer zahlreicheren Anhänger des Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Behindertensports.

Die Verordnung führt das Gesetz aus. Sie verfolgt die folgenden Ziele:

  • Unterscheidung von Sportinfrastrukturen von kantonaler Bedeutung von solchen von regionaler Bedeutung mit kantonaler Tragweite
  • Definition der Bedingungen für die Investitionsunterstützung
  • Festlegung der Prioritäten bei der Zuteilung von Unterstützung
  • Erläuterung der neuen Aufgaben/Aufträge, die dem Kantonalen Sportamt zufallen, und Klärung seiner Kooperationen/Partnerschaften
  • Betonung der Bedeutung und Rolle der Freiwilligen bei der Konkretisierung der verschiedenen kantonalen und eidgenössischen Programme sowie bei Sportveranstaltungen von nationalem und internationalem Charakter

Bei der Festlegung der endgültigen Höhe seiner finanziellen Beteiligung legt der Staat ein besonderes Augenmerk auf die Umweltverträglichkeit. Zudem werden bei der Berechnung der anerkannten Ausgaben für die Subventionierung nur die üblichen Standards berücksichtigt.

Es wird insbesondere Aufgabe des Kantonalen Sportamts sein, auf der Grundlage einer bei der Annahme des Gesetzes über den Sport im Jahr 2012 erstellten ersten Liste und Schätzung das kantonale Konzept zu aktualisieren und zu validieren. Das Konzept ermöglicht die Vergabe von Subventionen in Bezug auf Infrastrukturprojekte, die den beschriebenen Bedingungen entsprechen. Das Gesetz über den Sport sieht vor, dass der Staat im Rahmen seiner Budgetmöglichkeiten bis zu 30 Prozent der anerkannten Gesamtkosten koordiniert und trägt.