Medienmitteilung

5. Treffen des Walliser Netzwerks gegen häusliche Gewalt

13/04/2018 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Am 5. Treffen des Walliser Netzwerks gegen häusliche Gewalt stand die zentrale Frage, ob Kinder bei häuslicher Gewalt nur Zeugen oder auch Opfer sind, im Mittelpunkt der Diskussionen. Wie kann den betroffenen Kindern geholfen werden? Wann ist der Zeitpunkt gekommen, einzugreifen? Diese und weitere Fragen wurden von zwei Fachleuten beantwortet, die den Teilnehmern ihre Erkenntnisse und ihr Fachwissen zur Thematik weiter gaben.

Am 5. Treffen des Walliser Netzwerks gegen häusliche Gewalt zum Thema «Einfluss von häuslicher Gewalt auf die Kinder» nahmen rund 90 interessierte Personen teil. Im Zentrum der Gespräche stand die Frage, inwiefern Kinder als Opfer zu bezeichnen sind, wenn die Gewalt nicht direkt gegen sie gerichtet ist, sondern zwischen den Erwachsenen stattfindet. Wie kann ihnen geholfen werden? Wann ist der Zeitpunkt gekommen, dass eingegriffen werden muss?

Zur Thematik bezogen zwei Fachleute Stellung: Josette Huber, Leiterin der Kinder-und Jugendpsychiatrie PZO (Psychiatriezentrum Oberwallis, Spital Wallis) und Fachärztin FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie für Erwachsenenpsychiatrie, sprach über die Kinder der betroffenen Familien, die sowohl Zeugen als auch Opfer von häuslicher Gewalt werden. Im zweiten Referat zeigte Jean-Louis Simoens, Leiter der Abteilung Partnerschaft und Häusliche Gewalt, Verantwortlicher der Hotline Häusliche Gewalt (französischsprachiges Belgien) und Koordinator der Fachstellen für Häusliche Gewalt, Möglichkeiten auf, wie man die betroffenen Kinder unterstützen kann.

Statistiken

2017 gingen bei der Polizei 469 Anzeigen ein. Die OHG-Zentren (Beratungsstellen der Opferhilfe) betreuten 513 neue Opfer häuslicher Gewalt, darunter 306 Frauen und 193 Kinder; von diesen Kindern waren einige direkt von häuslicher Gewalt betroffen, während andere Zeugen von Gewalt in ihrer Familie wurden.

Im gleichen Jahr fanden 80 sozialtherapeutische Gespräche mit Tätern statt (8 im Oberwallis und 72 im Unterwallis), die dabei helfen sollen, die Rückfallgefahr zu verringern. Die gesetzliche Grundlage dieser Gespräche bildet das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Gesetz über häusliche Gewalt.