Medienmitteilung

Vorentwurf des Gesundheitsgesetzes - Vernehmlassung

09/04/2018 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) legt einen Entwurf des Gesundheitsgesetzes zur Vernehmlassung vor. Dieses zielt darauf ab, die aktuelle Gesetzgebung an die Entwicklung des Bundesrechts anzupassen. Sie verbessert auch eine Reihe von Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Patientenrechte, die Versorgungsqualität und die Aufsicht. Alle interessierten Personen oder Institutionen können bis zum 29. Juni 2018 an dieser Vernehmlassung teilnehmen.

Das aktuelle Gesundheitsgesetz wurde vom Grossen Rat am 14. Februar 2008 verabschiedet. Obwohl es sich um ein modernes Gesetz handelt, sind angesichts der Entwicklung des Bundesrechts, aber auch zur Verbesserung gewisser Bestimmungen (insbesondere über die Patientenrechte, die Versorgungsqualität und die Aufsicht) einige Anpassungen nötig.

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat in diesem Sinne einen Gesetzesvorentwurf ausgearbeitet, der von einem erläuternden Bericht begleitet wird. Die wichtigsten Vorschläge sind im Vernehmlassungsformular aufgeführt. Sie beziehen sich auf folgende Themen:

  • Ausbau der Patientenrechte;
  • Anpassung der Bestimmungen zum Lebensende und zur Patientenverfügung gemäss Bundesrecht und europäischer Rechtsprechung;
  • Zusammenfügung und Aktualisierung der Artikel zur Patientensicherheit und Versorgungsqualität;
  • Verbesserung der Aufsicht über die Gesundheitsfachpersonen und die Gesundheitsinstitutionen;
  • Ausbau des Bereitschaftsdienstes;
  • Regulierung der Inbetriebnahme medizinisch-technischer Grossgeräte;
  • Präzisierung der Bestimmungen zum Passivrauchen

Der Staatsrat hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) dazu ermächtigt, diesen Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Bislang hat der Staatsrat zum Vorentwurf noch keine Stellung bezogen.

Die Vernehmlassungsdokumente sind auf der Webseite des Staates Wallis abrufbar (https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen) oder bei gesundheitswesen@admin.vs.ch erhältlich. Alle interessierten Personen oder Institutionen können an dieser Vernehmlassung teilnehmen.