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Steuervorlage 17 (SV17-VS) - Eine für das wirtschaftliche Wachstum förderliche Steuerpolitik

16/03/2018 | Kantonale Steuerverwaltung

Der Walliser Staatsrat hat die von der kantonalen Steuerverwaltung vorgeschlagene Strategie zur Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17-VS) zur Kenntnis genommen und das Departement für Finanzen und Energie beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Es ist vorgesehen, den Steuersatz der juristischen Personen für Gewinne von mehr als 150‘000 Franken von 21,56 Prozent auf 15,61 Prozent zu senken. Um die Gemeinden zu berücksichtigen, ist eine Differenzierung der Steuersätze vorgesehen. Der Vorentwurf enthält ebenfalls eine Entlastung der Grundstücksteuer auf Produktionsanlagen. Zudem sollen innovative Gesellschaften, die aus Walliser Hochschulen hervorgegangen sind, von der Steuerpflicht befreit werden. Für die natürlichen Personen sind Anpassungen vorgesehen, welche zu einer Reduktion der Steuerbelastung von 17.6 Millionen Franken führen. Die Vorlage sieht Mindereinnahmen von 71.9 Millionen Franken für den Kanton und 59.6 Millionen Franken für die Gemeinden vor. Diese Einbussen müssen als Investition in den Wirtschaftsstandort und Wohnkanton Wallis betrachtet werden.

Die Steuervorlage 17 (SV17) ist eine Bundesvorlage, welche die Aufhebung der privilegierten Steuerstatus von gewissen Gesellschaften vorsieht, die mit den internationalen Normen nicht mehr vereinbar sind. Der Kanton Wallis weist nur wenige Statusgesellschaften auf. Er wäre damit im Prinzip von der Reform nicht direkt betroffen. Die Tatsache, dass die Nachbarkantone eine starke Senkung der Gewinnsteuersätze planen oder bereits entschieden haben, verpflichtet den Kanton Wallis jedoch, kompetitive steuerliche Rahmenbedingungen anzubieten. Der Staatsrat hat die Strategie zur Umsetzung der kantonalen Steuervorlage 17 (SV17-VS) zur Kenntnis genommen und das Departement für Finanzen und Energie beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Dieses dauert bis zum 27. April 2018.

Die SV17 führte zu einer tiefgreifenden Analyse der Besteuerung der juristischen Personen. Aus diesem Grund wird nun ein Gesamtpaket vorgeschlagen, welches vorsieht, die Gewinnsteuern und die Grundstücksteuern der Gesellschaften zu senken, sowie die Minimalsteuer auf den Bruttoeinnahmen abzuschaffen. Die vorgeschlagenen Massnahmen stellen einen starken Anreiz für die Firmen dar, Arbeitsplätze zu erhalten und Investitionen und Innovationen zu tätigen.

Der Entwurf sieht vor, für die Gewinnsteuer das gegenwärtige Steuermodell mit zwei Stufen beizubehalten und den effektiven Steuersatz der zweiten Stufe auf 15,61 Prozent herabzusetzen, was einer Reduktion des Kantons- und Gemeindesteuersatzes von 43,4 Prozent entspricht. Die Grundstücksteuer auf der der Produktion dienenden Installationen und Maschinen wird fallen gelassen. Um die Steuerausfälle der Gemeinden auszugleichen, wird der gesetzliche Steuersatz für die Gemeinden von 1,25 Promille auf 1.7 Promille angehoben, währendem der kantonale Steuersatz unverändert auf 0.8 Promille verbleibt.

Da die Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften ihren Steuerstatus verlieren, werden zur Wahrung der Attraktivität unseres Kantons folgende Kompensationsmassnahmen vorgeschlagen:

  • Patentbox: Entlastung der Besteuerung der Erträge aus Immaterial-güterrechten und vergleichbaren Rechten der juristischen Personen und Personengesellschaften in der Höhe von 90 Prozent;
  • Forschung und Entwicklung: zusätzlicher Abzug von 50 Prozent der effektiven in der Schweiz anfallenden Kosten;
  • Begrenzung der gesamten Entlastung auf Maximum von 34 Prozent.

Mit dem Ziel, die Ansiedlung der höheren Fachschulen (HES-SO und EPFL) zu stärken, wird die Verankerung einer gesetzlichen Grundlage im Steuergesetz vorgeschlagen. Innovative Unternehmen mit Sitz im Kanton Wallis, die aus den höheren Fachschulen hervorgegangen sind, können für die ersten fünf Jahre von einer vollumfänglichen Steuerbefreiung profitieren.

Vorgesehen sind weitere steuerliche Massnahmen für natürliche Personen wie die Erhöhung der Besteuerung von qualifizierten Beteiligungserträgen und die Mindesteinkommenssteuer, die Erhöhung der Steuerabzüge für die Prämien und Beiträge für Krankenkassen und die Kinderdrittbetreuungskosten sowie die Anpassung des Selbstbehalts für Krankheits- und Heilungskosten.

Das Inkrafttreten dieser Reform erfolgt über einen Zeitraum von vier Jahren ab Inkrafttreten des Bundesrahmengesetzes. Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Strategie bewegen sich im Rahmen von 131.5 Millionen Franken, das heisst 71.9 Millionen Franken für den Kanton und 59.6 Millionen Franken für die Gemeinden. Die Reduktionen der Steuerbelastungen belaufen sich dadurch auf 113.9 Millionen Franken für juristische und 17.6 Millionen Franken für natürliche Personen.

Um die steuerlichen Verluste der Gemeinden teilweise auszugleichen, werden zwei Mechanismen eingeführt: zum einen differenzierte kantonale und kommunale Steuersätze und zum anderen eine Erhöhung des kommunalen Grundstücksteuersatzes für juristische Personen. Der Ausgleich zu Gunsten der Gemeinden beläuft sich auf mehr als 8 Millionen Franken.

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Vernehmlassungsdokumente