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Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung von staatlichen Immobilien (Fonds FIGI)

12/03/2018 | Kantonale Finanzverwaltung

Der Staat Wallis strebt eine Modernisierung und Anpassung seines Immobilienparks an die heutigen Anforderungen an und möchte gleichzeitig eine nachhaltige Immobilienpolitik verfolgen. Zudem muss der Staat in den nächsten Jahren in mehrere wichtige Neubauten investieren. In diesem Sinn unterbreitet der Staatsrat heute dem Grossen Rat ein neues Gesetz, welches die Immobilienstrategie des Kantons sowie seine Finanzierung über einen eigenständigen Fonds erläutert: den Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung von staatlichen Immobilien (FIGI). Dieses Finanzinstrument erlaubt dem Kanton dem steigenden Investitionsbedarf Rechnung zu tragen und begrenzt gleichzeitig die Risiken auf die kantonalen Finanzen.

Der Staat Wallis verfügt über einen Immobilienpark mit einem Versicherungsneuwert von rund 1.4 Milliarden Franken. Dazu gehören unterschiedlichste Immobilien wie zum Beispiel Schulen, Gefängnisse, Polizeiposten, Gerichtsgebäude, Ateliers, Büros, ehemalige Dienstwohnungen oder Depots für den Strassenunterhalt. In den letzten vier Jahren wurden durchschnittlich 25 Millionen Franken pro Jahr in staatliche Immobilien investiert. Ausserdem handelt es sich bei rund 33 Prozent der Flächen, die der Staat für die Ausübung seiner öffentlichen Aufgaben benötigt, um Mietobjekte. Dies entspricht über 40'000 Quadratmetern und 10 Millionen Franken pro Jahr.

Der Staat sieht sich heute aufgrund der Bevölkerungsentwicklung, die einhergeht mit einer zunehmenden Qualitätserwartung und dem Interesse nach einer harmonischen Entwicklung, mit einem steigenden Investitionsbedarf konfrontiert. Im Moment besteht der grösste Investitionsbedarf bei der Verschiebung des Kollegiums Sitten, den Gefängnissen sowie bei der Einrichtung La Castalie. Alleine diese drei Bereiche stellen ein Investitionsvolumen von 190 Millionen Franken dar. Der Kantonsarchitekt verfügt über ein Bedarfsinventar von ungefähr 550 Millionen Franken.

Neben den neuen Infrastrukturen muss der Staat auch den Sanierungen und Aufwertungen der bestehenden Gebäude durch Unterhalts- und Renovationsmassnahmen Sorge tragen. In diesem Bereich verzeichnet der Staat Wallis einen gewissen Rückstand, der auf ungenügende Finanzmittel zurückzuführen ist.

Immobilienpolitik

Angesichts dieser Herausforderungen schlägt die Regierung ein neues Gesetz vor, das die Grundsätze der Immobilienpolitik des Staates Wallis festlegt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, dass der Staat über geeignete Gebäude verfügt und gleichzeitig das langfristige Kosten-Nutzen-Verhältnis optimiert und das Kostenbewusstsein der Nutzer für die Immobilienverwaltung erhöht wird. Darüber hinaus möchte der Staat bezüglich der Verfahren und im Bereich der technischen Aspekte, der Konzipierung und der Architektur eine Vorbildfunktion einnehmen. Die

Immobilienpolitik muss ausserdem im Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen.

Schaffung eines eigenständigen Fonds

Aufgrund der Notwendigkeit einer finanziell tragfähigen Grundlage für die Immobilienpolitik schlägt die Regierung die Schaffung eines adäquaten Finanzierungsinstruments vor: ein eigenständiger Fonds, um die Investitionen, den Unterhalt, den Betrieb und die Verwaltung der Immobilien des Staates zu finanzieren (Fonds FIGI). Für den Betrieb der Immobilien ähneln die durch den FIGI finanzierten Aktivitäten denen einer Verwaltung, die die erforderlichen Verträge mit Dienstleistern, Lieferanten und Unternehmen verwaltet.

Die allgemeinen Kosten des FIGI werden den Nutzern weiterverrechnet. Dadurch werden die von Natur aus schwankenden Ausgaben des FIGI progressiv berücksichtigt und in die Staatsrechnung integriert. Das finanzielle Gleichgewicht des FIGI ist somit mittel- und langfristig gewährleistet.

Mit diesem Instrument will die Regierung eine bessere Koordination der Finanzierung und Realisierung der Investitionen ermöglichen. Es verbessert ihre Planungssicherheit und schützt die kantonalen Finanzen vor übermässigen Schwankungen, die die jährlichen Budgets schwer belasten. Der FIGI verfügt über eine eigene Rechnung. Er ist nicht im ordentlichen Staatsbudget und in der Rechnung integriert. Sein Budget und seine Rechnung werden gleichzeitig mit dem Budget und der Rechnung des Staates vom Grossen Rat festgelegt.

Um die Investitionen zu finanzieren darf der FIGI Verpflichtungen von bis zu 500 Millionen Franken eingehen. Der Grosse Rat kann diese Obergrenze mittels Beschluss zu einem späteren Zeitpunkt nach oben oder unten anpassen. Sämtliche über den FIGI finanzierte Aktivitäten sind den ordentlichen Verfahren des Staates unterstellt: Ausgabenfreigabe, öffentliches Beschaffungswesen, Zahlungsverfahren, usw. Die für die Gebäude zuständige Dienststelle verwaltet den Fonds und die kantonale Finanzverwaltung verwaltet die Verpflichtungen.

Dieses neue Instrument ist verfassungskonform und entspricht der Regel des finanziellen Gleichgewichts. Dies wurde durch ein Rechtsguthaben bestätigt, das vom Staatsrat in Auftrag gegeben wurde.

Durch dieses neue Gesetz, das die Immobilienpolitik und deren langfristige Finanzierung behandelt, ist der Staat Wallis in der Lage, die Infrastrukturen beispielhaft und nachhaltig harmonisch zu entwickeln.

 

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