Medienmitteilung

Resultate der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 - Die Verfassung wird durch einen Verfassungsrat revidiert

04/03/2018 | Präsidium

Die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis wurde von 72,8% der Wähler angenommen. Die Durchführung der Totalrevision soll einem Verfassungsrat anvertraut werden. Für diese Option hat sich eine Mehrheit von 61,6% ausgesprochen. Der Staatsrat freut sich über den vom Walliser Volk geäusserten Willen. Er wird hinsichtlich der Wahl des Verfassungsrats sobald wie möglich die nötigen Schritte einleiten.

Die Walliser Bevölkerung wurde eingeladen, sich zur Initiative über eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis zu äussern und dafür folgende zwei Fragen zu beantworten:

  • Nehmen Sie die Volksinitiative «Für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907» an?
  • Falls das Volk die Volksinitiative annimmt, soll die Totalrevision der Kantonsverfassung durch den Grossen Rat oder durch einen Verfassungsrat durchgeführt werden?

Da es sich um eine Doppelfrage auf einem Wahlzettel handelt, müssen für die Berechnung der Ergebnisse bei jeder Frage die unbeantworteten Fragen von der Gesamtzahl der gültigen Wahlzettel abgezogen werden.

72,8% der Wähler sprachen sich für eine Totalrevision der Verfassung aus. Von den Wählern, die über die Zusatzfrage abgestimmt haben, wollte eine Mehrheit von 61,6% die Arbeit eher einem Verfassungsrat als dem Grossen Rat anvertrauen.

Die Regierung freut sich über diese Resultate. Der Staatsrat wie auch der Grosse Rat haben sich zugunsten einer Totalrevision der Verfassung ausgesprochen, gegebenenfalls durch einen Verfassungsrat.

Einerseits wird es durch die vollständige Überarbeitung der Verfassung möglich, diesen Gründungsakt an aktuelle Themen anzupassen und einen einheitlichen Text in Form und Inhalt zu entwerfen. Auf der anderen Seite erlaubt die Wahl eines Verfassungsrats ein weiterhin reibungsloses Funktionieren des Grossen Rates, da die umfangreiche Ausarbeitung in die Hände von Privatpersonen gelegt wird.

Der Staatsrat wird unverzüglich die notwendigen Schritte einleiten, um die Wahl der Mitglieder des Verfassungsrats und ihren Amtsantritt zu organisieren. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die im Amtsblatt vom 19. Januar 2018 veröffentlichte Änderung des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte dem fakultativen Referendum unterliegt, dessen Frist am 19. April 2018 enden wird. Der Staatsrat wird dann das Inkrafttreten dieser Revision festlegen und muss einen ersten Beschluss, der die Aufteilung der Ratsmitglieder auf die einzelnen Bezirke regelt, sowie einen weiteren Beschluss betreffend die Wahlen selbst erlassen. Darüber hinaus wird der Staatsrat in den kommenden Wochen dem Grossen Rat ein Dekret über den Verfassungsrat vorlegen, in dem die Bedingungen über den Amtsantritt, den Ablauf der konstituierenden Session sowie die allgemeine Organisation festgehalten werden. Detailliertere Informationen dazu werden demnächst veröffentlicht.