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Kantonale Strategie zur digitalen Bildung an den Walliser Schulen

Der Staatsrat hat die Grundsätze der vom Departement für Volkswirtschaft und Bildung vorgelegten Strategie zur digitalen Bildung gutgeheissen. Diese kantonale Strategie sieht eine kohärente Umsetzung der digitalen Bildung an allen obligatorischen Schulen sowie den Schulen der allgemein- und berufsbildenden Sekundarstufe II vor. Im Mittelpunkt stehen dabei die Entwicklung der Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und die Weiterbildung der Lehrpersonen. Geplant ist eine Standardisierung der digitalen Ausstattung an den Schulen. Der Kanton stellt hierfür ein Budget von 6,7 Millionen Franken pro Kalenderjahr bereit.

Der Staat Wallis will die Entwicklung der digitalen Kompetenzen über die gesamte schulische Laufbahn hinweg (1H bis Ende Sekundarstufe II) beschleunigen. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Ausbildung über die nötigen Kompetenzen verfügen, um sich in einem digitalen Umfeld zu bewegen.

Um dies zu erreichen, hat der Staatsrat beschlossen, die Strategie zur digitalen Bildung des Departements für Volkswirtschaft und Bildung umzusetzen. Diese zielt auf die Förderung einer digitalen Kultur und eines digitalen Verantwortungsbewusstseins aller ab und soll sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler einen gleichberechtigten Zugang zu digitalem Wissen und Material haben.

Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, grundlegende digitale Kompetenzen zu erwerben und damit die notwendigen Mindestanforderungen sicherzustellen, um in der Gesellschaft zu bestehen, eine höhere Ausbildung zu absolvieren und Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Weiter erhalten sie die Möglichkeit, sich der Chancen und Risiken digitaler Hilfsmittel bewusst zu werden, zu verstehen, welche Rechte und Pflichten Menschen in der digitalen Welt haben, zu lernen, ihre digitale Identität zu kontrollieren und ihre Fähigkeit zu entwickeln, kritisch mit digitalen Hilfsmittel umzugehen.

Lehrpläne und Lehrmittel

Die Umsetzung der digitalen Bildung an den Schulen stützt sich auf interkantonale Lehrpläne und auf Lehrmittel, die von Lehrpersonen und Experten entwickelt wurden.

Im Unterwallis wurde das Lehrmittel «Dé>codage» zur Unterstützung der digitalen Bildung in den Schulen von der 1H bis zur 8H ausgewählt. Es wurde vom Kanton Waadt in Zusammenarbeit mit der ETH Lausanne, der Universität Lausanne und der PH des Kantons Waadt entwickelt und wird in den Unterwalliser Schulen seit Schulbeginn 2024/25 gestaffelt nach Schulstufen eingeführt.

In der Orientierungsschule fiel die Wahl auf «Connected», das gemeinsam mit den Pädagogischen Hochschulen der Westschweiz und Luzern entwickelt wurde. Die Oberwalliser Schulen nutzen «Connected» bereits ab der 7H.

Weiterbildung der Lehrpersonen

Die Weiterbildung der Lehrpersonen ist ein zentraler Bestandteil der Strategie zur digitalen Bildung. Sie absolvieren einen von der PH-VS ausgearbeiteten Lehrgang. Dieser wurde 2019 im Oberwallis gestartet und wird seit 2023 im Unterwallis angeboten. Betroffen sind alle Lehrpersonen der obligatorischen Schulzeit. Der Lehrgang umfasst Pädagogik, digitale Hilfsmittel und ihre pädagogische Umsetzung in der Klasse sowie Prävention angesichts digitaler Risiken. Auch für die Sekundarstufe II werden Weiterbildungsangebote ausgearbeitet werden.

Das Weiterbildungsangebot der PH-VS im Bereich der digitalen Bildung wurde erheblich erweitert: 211 zusätzliche Kurse für das französischsprachige Wallis und 30 für das deutschsprachige. Diese Kurse decken ein breites Spektrum an Themen ab, wie z. B. digitale Hilfsmittel, Medienproduktion, künstliche Intelligenz und Medienkompetenz. Dank dieser Initiative haben bereits etwa 4’000 Personen, d. h. fast alle betroffenen Fachkräfte der Primar- und Sekundarschule, mindestens eine Weiterbildung in diesem Bereich absolviert.

Die Lehrpersonen werden zudem von Fachpersonen und pädagogischen Betreuern unterstützt, die auf digitale Medien spezialisiert sind.

Standardisierung der digitalen Ausstattung an den Schulen

Um die digitale Bildung umzusetzen, hat der Staatsrat die Standards für digitale Ausstattung gutgeheissen, die an Schulen anwendbar und je nach pädagogischen Zielen auf die einzelnen Schulstufen abgestimmt sind.

Bis zur 6H wird das verwendete digitale Material von mehreren Schülerinnen und Schülern gemeinsam genutzt, z.B. ein Tablet für vier Schülerinnen und Schüler in der 3H und 4H. Ab der 7H ist vorgesehen, dass den Schülerinnen und Schülern ein digitales Gerät zur Verfügung steht, wenn dies für das Lernen erforderlich ist. Auf der Sekundarstufe II wird das bereits bestehende BYOD (Bring Your Own Device/Mitbringen deines eigenen Geräts) allgemein eingeführt.

Vereinfachung der Subventionen für Gemeinden

Die Gemeinden und der Kanton nutzten die Gelegenheit der zusätzlichen Finanzierung und vereinfachen den Subventionsmechanismus. Der Kanton hat eine Pauschale von 70 Franken pro Schüler bzw. Schülerin und Schuljahr eingeführt, die alle pädagogischen Ressourcen abdeckt, einschliesslich der digitalen Hilfsmittel sowie aller anderen bisher subventionierten Ausstattungen. Diese mit dem Verband der Walliser Gemeinden abgestimmte Massnahme vereinfacht die Verfahren und verbessert die Planung der Budgets.

Einrichtung eines Amtes für digitalen Bildung

Der Staatsrat hat ein Amt für digitalen Bildung eingerichtet. Dieses ist der Dienststelle für Unterrichtswesen angegliedert und hat den Auftrag, die Umsetzung der Strategie zur digitalen Bildung zu steuern und zu koordinieren. Das Personal wird 13,5 Vollzeitäquivalente umfassen, die hauptsächlich aus dem Transfer der Ressourcen des Kompetenzzentrums ICT-VS stammen, das aufgelöst wird.

Insgesamt stellt der Kanton ein Budget von 6,7 Millionen Franken pro Kalenderjahr bereit.