Medienmitteilung

Unterstützung für Familien mit einem kranken Kind und Geburtszulage bei Arbeitslosigkeit

28/02/2018 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

Der Staatsrat hat einen Entwurf der Teilrevision des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) an den Grossen Rat überwiesen. In dieser Revision sind zwei Neuerungen vorgesehen: eine finanzielle Hilfe für Familien, die mit der Langzeiterkrankung eines Kindes konfrontiert sind sowie eine Geburtszulage für Personen, die Arbeitslosenentschädigungen beziehen. Damit wird die Unterstützung der Walliser Familien verbessert.

Im Februar 2017 hat der Grosse Rat die Motion der Linksallianz angenommen, mit der die Schaffung eines Fonds für Arbeitnehmende mit einem Kind mit einer Langzeiterkrankung gefordert wurde.

Am 21. Juni 2017 hat der Staatsrat eine ausserparlamentarische Kommission ernannt. Diese erhielt den Auftrag, die Gewährungskriterien und die Organisationsmodalitäten einer finanziellen Nothilfe für Familien, die mit der Krankheit eines Kindes konfrontiert sind, festzulegen. Die Kommission behandelte ausserdem ein Postulat der CVP Unterwallis, in dem gefordert wurde, dass auch Personen, die Arbeitslosenentschädigungen beziehen, eine Geburtszulage erhalten können.

Die vom ehemaligen Nationalrat Peter Jossen präsidierte und aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen interessierten Kreise zusammengesetzte Kommission hat ihren Bericht am 16. November 2017 eingereicht. Darin wurden Empfehlungen für die Umsetzung dieser parlamentarischen Vorstösse abgegeben.

In seiner Botschaft zum Revisionsentwurf des AGFamZG an den Grossen Rat übernimmt der Staatsrat in groben Zügen die Empfehlungen aus diesem Bericht. Die neuen Leistungen können über den kantonalen Familienfonds finanziert werden. Sie würden ermöglichen, Familien in einer schwierigen finanziellen Lage zu entlasten.

Dieses Dossier wird der Grosse Rat anlässlich seiner Maisession behandeln.