Medienkonferenzen

Frühlingsfrost - Ausserordentliche Entschädigungen

27/02/2018 | Dienststelle für Landwirtschaft

Infolge der grossen Schäden im Zusammenhang mit dem Frühlingsfrost 2017 entschied der Staatsrat, die schwer getroffenen und in eine finanzielle Notlage geratenen Walliser Wein- und Obstbauern in Höhe von 4.5 Millionen Franken durch den Fonds der Loterie Romande zu entschädigen. Dieser Betrag wird zusätzlich zu den vom Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden gesprochenen 3 Millionen Franken ausbezahlt. Zudem richtete der Kanton nach dem Frost unverzüglich kurzfristige Massnahmen ein. Strukturelle Massnahmen ergänzen das Dispositiv.

Der Staatsrat entschied am 31. Januar 2018, die vom Frühlingsfrost 2017 geschädigten Wein- und Obstbauern durch den Fonds der Loterie Romande zu unterstützen. Hierfür wurde ein Betrag in Höhe von 4.5 Millionen Franken gesprochen. Der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (fondssuisse) hat ebenfalls entschieden, die betroffenen Bewirtschafter ausnahmsweise in Höhe von 3 Millionen Franken zu entschädigen.

Schadensausmass

Der finanzielle Gesamtverlust für das Wallis liegt bei ungefähr 50 Millionen Franken auf Ebene der Traubenproduzenten und bei 20 Millionen Franken für den Obstbau (Bruttowert der Früchte).

Mehr als 40 Prozent des Walliser Rebbergs wurde in Mitleidenschaft gezogen. 70 Prozent der Verluste betreffen die Reben im Talgrund. 2017 wurden 30 Prozent weniger Trauben geerntet als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Es war die geringste Ernte seit 1966.

Der durchschnittliche Verlust im Obstbau beläuft sich auf 35 Prozent, wovon 30 Prozent beim Kernobst und 45 Prozent bei den Aprikosen verzeichnet wurden. An den Seitenhängen beläuft sich der Schaden auf mehr als 70 Prozent.

Bilanz der Schadensmeldungen

Bei der Dienststelle für Landwirtschaft wurden 500 Schadensmeldungen eingereicht. 100 Gesuche wurden vom Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden basierend auf den auf nationaler Ebene definierten nachfolgenden Hauptkriterien angenommen: mindestens 50 Prozent Ernteausfall für den Gesamtbetrieb, eine Mindestfläche von einer Hektare sowie die Pflicht, direktzahlungsberechtigt zu sein.

Um den Walliser Besonderheiten gerecht zu werden, senkte der Kanton die Kriterien für den Hilfeanspruch auf 30 Prozent Ernteverlust. 159 Bewirtschafter können somit durch den kantonalen Fonds der Loterie Romande entschädigt werden.

Bilanz der ersten kurzfristigen Massnahmen

Die im Frühling 2017 eingerichteten kurzfristigen Massnahmen (Hilfskredit für Betriebe, Übertrag der Jahresraten für Investitionskredite, CCF-Bürgschaften, Investitionskredite für Pflanzenkapital) betrafen ca. 50 Landwirtschaftsbetriebe in Höhe von rund 5 Millionen Franken. Zudem tragen ausserordentliche Rückstellungen, die von den Steuern abgezogen werden können, zum Ausgleich der Frostschäden bei.

Strukturelle und längerfristige Massnahmen

Die obigen Massnahmen wurden durch längerfristige strukturelle Massnahmen ergänzt. Per Entscheid vom 15. September 2017 verabschiedete der Grosse Rat einen Rahmenkredit von 35.2 Millionen Franken zugunsten von Frostbekämpfungsmassnahmen für den Zeitraum von 2018 bis 2023. Mehr als zwanzig Einzel- und Gemeinschaftsprojekte werden derzeit bei der Dienststelle für Landwirtschaft geprüft. Das Investitionsbudget beträgt an die 8 Millionen Franken und die Bundes- und Kantonsbeiträge 4 Millionen Franken.

Um sich besser zu wappnen und Frostschäden zu mindern, sieht der Kanton in enger Zusammenarbeit mit der Walliser Landwirtschaftskammer und den landwirtschaftlichen Branchenverbänden längerfristige Massnahmen wie eine bessere Verbreitung von Frostwarnsystemen (Intranscope) oder die Förderung des Abschlusses einer Frostversicherung vor.

 

Fotogalerie

Dokumente