Medienmitteilung

Kantonale Abstimmung vom 4. März 2018 - Initiative für eine Totalrevision der Kantonsverfassung

06/02/2018 | Staatsrat

In Hinsicht auf die kommenden Abstimmungen vom 4. März 2018 empfiehlt der Staatsrat der Walliser Bevölkerung, die Volksinitiative «Für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis» anzunehmen. Im Falle einer Annahme der Initiative durch das Stimmvolk befürwortet er, dass die Totalrevision durch einen vom Volk gewählten Verfassungsrat vorgenommen wird.

Die Walliser Bevölkerung stimmt am 4. März 2018 über die Initiative zugunsten einer Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis ab. Sie wird eingeladen, folgende zwei Fragen zu beantworten:

  • eine Hauptfrage: Nehmen Sie die Volksinitiative «Für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907» an?
  • eine Zusatzfrage: Falls das Volk die Volksinitiative annimmt, soll die Totalrevision der Kantonsverfassung durch den Grossen Rat oder durch einen Verfassungsrat durchgeführt werden?

Der Staatsrat wie auch der Grosse Rat sind der Meinung, dass die Initiative angenommen und die Revision durch einen Verfassungsrat vorgenommen werden soll.

Argumente für eine Totalrevision der Verfassung

Die heutige Verfassung enthält einige Fehler formeller Natur. Unter anderem ist die Systematik nicht einheitlich, Bestimmungen sind überholt und gewisse Begriffe sind veraltet. Weiter fehlen Normen, die in der Verfassung verankert sein müssten (z.B. Grundrechte wie etwa Kinderrechte). Es ist ausserdem bekannt, dass gewisse Kapitel betreffend die Freiheitsrechte, die Raumordnung oder die kantonalen und kommunalen Institutionen einer eingehenden Untersuchung bedürfen.

Eine Totalrevision ermöglicht einen Gesamtüberblick über die Verfassung. Ein Verfassen von ausgeglichenen und einheitlichen Texten, welche sowohl in der Form als auch in der Bedeutung eine Einheit darstellen. Ausserdem hat nebst dem Bund ein Grossteil der Kantone in den letzten Jahren eine Totalrevision der Verfassung vorgenommen, wobei dieses Vorgehen als positiv beurteilt wurde.

Argumente für einen Verfassungsrat

Mehrere Argumente sprechen für einen Verfassungsrat. Dieser würde es erlauben, bei der Verfassungsrevision speziell interessierte und motivierte Personen miteinzubeziehen, mitunter Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft.

Die Arbeiten dieser Revision wären aufwändig und würden viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Mitglieder des Verfassungsrats müssten sich des Ausmasses dieser Aufgabe bewusst sein und daher ihre Verfügbarkeit einplanen. Ein Verfassungsrat würde es ausserdem erlauben, ein gutes Funktionieren des Grossen Rats während der Legislatur zu gewährleisten. Schliesslich plädieren die Verfasser der Initiative für die Wahl eines Verfassungsrates; diese Lösung wurde auch von zahlreichen anderen Kantonen gewählt, die kürzlich eine Totalrevision der Verfassung vorgenommen haben (Waadt, Freiburg, Zürich, Basel-Stadt, Genf).