Medienmitteilung

AOC-Weine Wallis - Staatsrat reicht Klagen ein

22/01/2018 | Dienststelle für Landwirtschaft

Aufgrund von Tatsachen, die die Existenz eines Mechanismus zur Umgehung von den AOC-Regeln vermuten lassen, hat der Staatsrat im Zusammenhang mit dem Sachverhalt vier Klagen eingereicht und tritt als Zivilpartei im Strafverfahren auf. Ziel dieses Vorgehen ist es, illegalen Praktiken, die der Weinbranche nicht nur einen Imageschaden zufügen, sondern auch direkte wirtschaftliche Nachteile für die Akteure des Sektors zur Folge haben, ein Ende zu setzen.

Infolge der gesetzlichen Änderungen, die vom Grossen Rat 2016 angenommen wurden, konnten die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW, Verwaltung der Weinberge und Produktionsrechte), die Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (DVSV, Analyse der Weine und Kontrolle der Weinlese) und die Kantonale Steuerverwaltung (KSV, Steuerangelegenheiten) Informationen über unterschiedliche Anzeigen, die seit 2014 individuell bei der Staatsanwaltschaft eingereicht wurden, austauschen. Klare Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Dossiers lassen einen Mechanismus zur Umgehung der AOC-Regeln vermuten. Zu den vermeintlichen Unregelmässigkeiten gehören unter anderem falsche Angaben im Rebbergregister, missbräuchliche Nutzung von Produktionsrechten, falsche Ankündigungen von Traubenlieferungen und die Vermarktung und der Verkauf ausländischer Weine unter dem Walliser AOC. Es obliegt der Staatsanwaltschaft, genau festzulegen, um welche Mengen es sich bei den laufenden Ermittlungen handelt. In Anbetracht der Tatsachen, die dem Staatsrat zugestellt wurden und angesichts der dadurch herbeigeführten wirtschaftlichen Schäden, hatte dieser im Januar 2017 entschieden, Klage einzureichen und als Zivilpartei im Strafverfahren aufzutreten.

Dadurch kann er die Interessen des Kantons verteidigen, erhält Zugang zur vollständigen Strafakte und kann am Verfahren teilnehmen. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus der DLW, der DVSV und der KSV unternimmt die nötigen Anstrengungen, um das gesamte Dossier und dessen Auswirkungen auszuleuchten. Um die Untersuchung nicht zu gefährden, wurden bisher keine Informationen veröffentlicht. Da diese inzwischen vorangeschritten ist, kann der Staat Wallis nun über seine Beteiligung in dieser Angelegenheit informieren.

Solange keine Urteile vorliegen, gelten die von den Untersuchungen betroffenen Personen als unschuldig. Der Staat muss dafür sorgen, dass die Privatsphäre dieser Personen geschützt wird. Namen können daher nicht bekannt gegeben werden.

Der Staatsrat hat 2014 eine interdepartementale Arbeitsgruppe ernannt, welche die Kontrolle und die Nachverfolgbarkeit von den Weinen untersucht und Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet hat. Aufgrund dieser Vorschläge hat die Walliser Regierung parallel zur Revision des eidgenössischen Kontrollsystems für die Produktion und den Verkauf von Weinen das kantonale Weinkontrollsystem verbessert.