Medienmitteilung

Walliser Kantonalbank - Der Staat Wallis wendet sich an seine Vertreter

15/01/2018 | Departement für Finanzen und Energie

Nach verschiedenen Medienanfragen zu einem Kredit, den die Walliser Kantonalbank einem Pharmaunternehmen gewährt haben soll, weist der Staat Wallis darauf hin, dass er nicht befugt ist, Informationen über die Betriebsführung sowie über Kundendossiers, die durch die WKB verwaltet werden, einzufordern. Er appelliert jedoch an seine Vertreter im Verwaltungsrat, die nötigen internen Massnahmen zu ergreifen, damit die geltenden Vorschriften bei dem durch die Medien in Frage gestellten Dossier eingehalten werden und den Staatsrat darüber zu informieren.

Als Reaktion auf die Anfragen von Medien betreffend den Kredit, den die Walliser Kantonalbank (WKB) an ein inzwischen in Konkurs geratenes Unternehmen gewährt hatte und einen möglichen Interessenkonflikt innerhalb der Bank richtet Roberto Schmidt, Vorsteher des Departements für Finanzen und Energie ein Schreiben an die Vertreter des Staates innerhalb des Verwaltungsrates der Bank. Er fordert sie darin auf, in Bezug auf das Dossier die notwendigen internen Massnahmen zu ergreifen, damit die geltenden Vorschriften im Rahmen der Dossierverwaltung eingehalten werden und ihn darüber zu informieren.

Der Staat Wallis erinnert daran, dass er als Mehrheitsaktionär die mit den Aktien des Kantons verbundenen Rechte ausübt. Die Bank, die dem Bankgeheimnis unterliegt, untersteht vollumfänglich der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzaufsicht FINMA. Weder das Departement für Finanzen und Energie noch der Staatsrat sind Kontrollorgane der WKB. Sie sind daher nicht berechtigt, in die Betriebsführung der Bank einzugreifen oder Informationen über die Betriebsführung und ihre Beziehungen zu Kunden zu erhalten.