Medienmitteilung

Individuelle Verbilligung der Krankenversicherungsprämien 2018

21/12/2017 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Grosse Rat hat die vom Staatsrat vorgeschlagene Erhöhung von 10.4 Millionen Franken für die individuelle Verbilligung der Krankenversicherungsprämien für das Jahr 2018 akzeptiert. Diese werden vom Kanton und dem Bund finanziert. Die Subventionen belaufen sich somit auf 180.1 Millionen Franken. Damit können rund 70‘000 Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, das heisst 19 Prozent der Bevölkerung, subventioniert werden.

Die vom Grossen Rat bewilligte Budgeterhöhung kompensiert den deutlichen Anstieg der Krankenversicherungsprämien im Jahr 2018 (+5.9 Prozent, das heisst durchschnittlich 24 Franken pro Monat für die Erwachsenenprämie). Damit wird es möglich sein, die Zahl der Subventionsbezüger auf dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren zu halten.

Knapp 70‘000 Personen erhalten somit im Jahr 2018 eine Prämienverbilligung. Die meisten von ihnen (50‘000 Personen) werden ordentliche Begünstigte sein, das heisst Einzelpersonen und Familien, deren Einkommen nicht ausreicht, um die gesamte Prämienbelastung ihres Haushalts zu decken. Diese Personen haben je nach Einkommen Anspruch auf eine Prämienverbilligung von 5 Prozent auf 68 Prozent. So erhält beispielsweise eine Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 69'000 Franken, das für den Anspruch auf Subventionen massgebend ist, eine fünfzigprozentige Reduktion der Krankenversicherungsprämien.

Die übrigen 20‘000 Subventionsbezüger sind Personen, die Sozialhilfe oder AHV/IV-Ergänzungsleistungen erhalten. Diesen wird eine Verbilligung in Höhe von 100 Prozent der Referenzprämie gewährt.

Verfahren für die individuelle Prämienverbilligung

Die Begünstigten werden auf Basis der Steuererklärung 2016 automatisch ermittelt und im Februar 2018 persönlich informiert.

Personen, deren familiäre (Hochzeit, Geburt, Scheidung, Tod usw.) oder finanzielle Situation (Rente, Anspruchsende auf Arbeitslosenentschädigung usw.) sich im Jahr 2017 geändert hat, müssen sich mit einem Spezialgesuch für die individuelle Prämienverbilligung an die Ausgleichskasse des Kantons Wallis wenden, wenn sie 2018 Subventionen erhalten möchten. Diese Gesuche werden gesondert geprüft. Auch Personen, die der Quellensteuer unterstellt sind, sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht mehr denselben rechtlichen und steuerlichen Wohnsitz wie ihre Eltern haben, können ebenfalls ein Spezialgesuch vor Ende Dezember 2018 stellen, um eine Prämienverbilligung zu erhalten.

Die individuelle Prämienverbilligung hilft Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, ihre Krankenversicherungsprämien zu bezahlen. Sie wird durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) auferlegt.