Medienmitteilung

Munizipalgemeinde Leukerbad - Auflösung des Sanierungsvertrags

12/12/2017 | Finanzinspektorat

Der Staatsrat hat entschieden, den Sanierungsvertrag zwischen der Munizipalgemeinde Leukerbad, der Sanag Leukerbad AG und dem Staat Wallis auf den 1. Januar 2018 aufzulösen. Die Regierung stuft die derzeitige finanzielle Situation der Gemeinde als saniert ein. Für die Auflösung des Sanierungsvertrags sieht der Staatsrat jedoch gewisse Auflagen vor. Die Nettoverschuldung pro Einwohner darf die nächsten fünf Jahre die 5000- Franken-Grenze nicht überschreiten. Nach dieser Übergangsphase sollten seitens des Kantons Wallis keine spezifischen Restriktionen gegenüber der Gemeinde mehr erforderlich sein.

Der Staatsrat hat im Jahr 1998 die ersten aufsichtsrechtlichen Massnahmen gegenüber der Munizipalgemeinde Leukerbad ergriffen. Im Jahr 1999 wurde die Gemeinde durch das Kantonsgericht unter Beiratschaft gestellt und Ende 2003 fand das Sanierungskonzept die grossmehrheitliche Zustimmung der Gläubiger und des Kantons. Für die Umsetzung wurde die Sanag Leukerbad AG gegründet. Diese besitzt eine einzige Zweckbestimmung: die Sanierung der Munizipalgemeinde Leukerbad. Die Sanag Leukerbad AG kaufte die Gläubigerforderungen in der Höhe von 181 Millionen Franken für rund 40 Millionen Franken auf. Dafür verwendete die Sanag Leukerbad AG die vorhandenen Barmittel der Gemeinde und ein Darlehen von 24 Millionen Franken, das vom Staat Wallis solidarisch verbürgt wurde.

In der Folge wurde ein Sanierungsvertrag zwischen dem Staat Wallis einerseits und der Munizipalgemeinde Leukerbad und der Sanag Leukerbad AG andererseits abgeschlossen. Dieser hält die Zahlungsmodalitäten der Gemeinde für den Schuldendienst fest und schränkt ihren Handlungsspielraum ein. Die Gemeinde darf somit ohne die ausdrückliche Genehmigung des Staatsrates keine Darlehen aufnehmen und die jährlichen Nettoinvestitionen sind auf 900’000 Franken begrenzt, sofern es die Selbstfinanzierungsmarge zulässt.

Gemäss einem Bericht des Kantonalen Finanzinspektorats (FI) ist die Auflösung des Sanierungsvertrags sowohl aus finanzieller als auch aus rechtlicher Sicht gerechtfertigt. Von der verbürgten Schuld von 24 Millionen Franken bleiben noch 10 Millionen zurückzuerstatten. Der Staatsrat ist der Auffassung, dass die Gemeinde ein Darlehen für die Übernahmen der Schulden der Sanag Leukerbad AG aufnehmen sollte.

Diese Übernahme hätte keinen Einfluss auf die Nettoverschuldung pro Einwohner, die sich zurzeit auf ungefähr 2300 Franken beläuft. Diese Nettoverschuldung kann gemäss Einschätzungsraster des Kantons Wallis als schwach eingestuft werden. In Bezug auf das Ressourcenpotenzial pro Einwohner belegt die Munizipalgemeinde Leukerbad derzeit einen relativ guten Rang.

Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Munizipalgemeinde Leukerbad und dem Staat Wallis sieht der Staatsrat gewisse Auflagen vor. Somit limitiert der Staatsrat die Nettoverschuldung pro Einwohner für die kommenden fünf Jahre auf maximal 5000 Franken (angemessene Verschuldung). Bei dieser Vorgabe könnte die Gemeinde trotzdem zusätzliche Darlehen von rund 3.9 Millionen Franken aufnehmen und anstehende, unerlässliche Investitionen realisieren. Nach dieser Übergangsphase sollten neben der Einhaltung des Gemeindegesetzes und dessen Verordnung keine spezifischen Restriktionen gegenüber der Munizipalgemeinde Leukerbad mehr erforderlich sein.