Medienkonferenzen

Investitionsbeiträge an die Gemeinden und Institutionen

30/11/2017 | Kantonale Finanzverwaltung

Der Staatsrat hat entschieden, Ende 2017 die geschuldeten Investitionsbeiträge an Gemeinden und halbstaatlichen Institutionen, welche über eine Schlussabrechnung verfügen, vorzeitig zu überweisen. Selbst wenn der Zahlungstermin noch nicht fällig ist. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 30.2 Millionen Franken. Eine eingehende Analyse zeigt, dass zahlreiche Dossiers für Investitionsbeiträge aktuell noch ausstehend sind. Es werden Massnahmen geprüft, damit sich diese Liste reduziert.

Prüfung der Zahlungen der kantonalen Beiträge

Der Vorsteher des Departements für Finanzen und Energie (DFE) Roberto Schmidt hat die Kantonale Finanzverwaltung (KFV) beauftragt, die Situation betreffend die Zahlungen der Investitionsbeiträge an die Gemeinden und Dritte zu analysieren.

Die Prüfung dieser Dossiers zeigt auf, dass die Überweisung der kantonalen Beiträge in Übereinstimmung mit den festgelegten Zahlungsfristen in den Subventionsentscheiden übereinstimmt. 1530 Dossiers in der Höhe von 357 Millionen Franken waren Ende 2016 in Bearbeitung. Da es sich um laufende Dossiers handelt hat der Kanton hierzu die Schlussabrechnungen der Projekte von Seiten der Gemeinden oder Dritten noch nicht erhalten. Die ältesten noch offenen Dossiers reichen bis zu 30 Jahre zurück.

Überblick der offenen Dossiers

Von diesen 1530 offenen Dossiers stammen 942 Projekte von Gemeinden mit gewährten Beiträgen des Kantons in der Höhe von 230 Millionen Franken. 588 Projekte, respektive 127 Millionen Franken, betreffen subventionierte Institutionen.

Bei den kommunalen Projekten verteilen sich die Beiträge auf:

  • Wildbachverbauungen (98 Millionen)
  • Renovation oder Bau von Schulgebäuden (69 Millionen)
  • Wälder und Naturgefahren (37 Millionen)
  • Strukturverbesserungen (16 Millionen)
  • Umweltschutz (7 Millionen)
  • andere Gemeindeprojekte (3 Millionen)

 

Die offenen Beiträge zugunsten von Dritten (subventionierte Institutionen und halbstaatliche Institutionen) betreffen hauptsächlich:

  • Projekte des Sozial- oder Gesundheitsbereichs (35 Millionen)
  • Transportunternehmen (30 Millionen)
  • Bodenverbesserungen (22 Millionen)
  • Wohneigentumsförderung (14 Millionen)
  • kulturelle Gebäude und Güter (13 Millionen)
  • andere Projekte von Dritten (13 Millionen).

 

Staatsratsbeschlüsse

Im Einvernehmen mit der Finanzkommission des Grossen Rates (FIKO) entschied der Staatsrat per Ende 2017 alle Projekte zu regeln, für die eine Schlussabrechnung vorliegt. Selbst wenn die Zahlungsfrist in der Bewilligung des Beitragsversprechen nicht fällig ist. Der Kanton wird somit mittels einer Kreditüberschreitung Beiträge im Gesamtbetrag von 30.2 Millionen Franken auszahlen. 23.8 Millionen an die Gemeinden und 6.4 Millionen an die Institutionen. Die Zahlung dieser Investitionsbeiträge im Jahr 2017 hat keinen Aufwandüberschuss oder Finanzierungsfehlbetrag zur Folge. Sie entlastet jedoch die zukünftigen Geschäftsjahre.

Angesichts der vielen offenen Dossiers, auch nach dieser Auszahlung, beauftragte der Staatsrat die Dienststellen der Kantonsverwaltung, die verfallenen Verpflichtungskredite zu regeln. Die fehlenden Schlussabrechnungen sollten so bald wie möglich von den Gemeinden und Dritten angefordert werden.

Der Staatsrat hat die KFV ebenfalls beauftragt, Massnahmen zu prüfen, um die Subventionsdossiers schneller bearbeiten zu können.

 

Fotogalerie