Medienmitteilung

Höchstspannungsleitung Chamoson - Ulrichen - Aushandlung einer Grundsatzvereinbarung mit Swissgrid

29/11/2017 | Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Nachdem das Bundesgericht den Bau einer Freileitung zwischen Chamoson und Chippis in höchster Instanz genehmigt hat, hat der Staatsrat die Initiative ergriffen, mit der technischen Unterstützung von Swissgrid neue Analysen über die Machbarkeit einer teilweisen Erdverlegung der Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Ulrichen zu lancieren. Ein Führungskomitee wird dafür ins Leben gerufen, um eine Grundsatzvereinbarung auszuarbeiten.

Im September bewilligte das Bundesgericht den Bau einer oberirdischen Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis. Dieses Projekt wurde basierend auf den gesetzlichen Anforderungen betreffend Umwelt, Landschaft und Gesundheit als konform eingestuft. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid hat ihre Absicht bekundet, diese Höchstspannungsleitung gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag schnellstmöglich zu bauen um so einen ausreichenden Energietransport zu gewährleisten.

Das Departement für Finanzen und Energie (DFE) hat sich zwischenzeitlich für die Lancierung neuer Analysen betreffend einer teilweisen Erdverlegung der Höchstspannungsleitungen im Kanton stark gemacht. Swissgrid hat dem Departement daraufhin ihre technische Unterstützung parallel zum Bau der Freileitung zwischen Chamoson und Chippis zugesichert. In Übereinkunft mit Swissgrid hat der Staatsrat entschieden, ein Führungskomitee (COPIL) zu ernennen, welches sich aus Vertretern des Kantons und des Unternehmens zusammensetzt. Dieses kümmert sich um die Ausarbeitung einer Grundsatzvereinbarung zwischen den beiden Parteien, mit dem Ziel, die Machbarkeit einer teilweisen Erdverlegung der Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Ulrichen, beziehungsweise jener zwischen Chamoson und Chippis, zu prüfen.

Diese Grundsatzvereinbarung sollte sämtliche wichtige auf das Projekt bezogene Punkte klären:

- die Rechte und Pflichten der Partner

- die Bestimmung des Trasses sowie der Abschnitte, die für eine Erdverlegung der Höchstspannungsleitung infrage kämen;

- den Zeitplan der einzelnen Phasen;

- die Erstellung eines Kostenvoranschlags über die Gesamtkosten der Analysephase sowie eines Vorschlags zur Finanzierung der Kosten

Das Führungskomitee wird von einem Projektkomitee (COPRO) unterstützt, das sich um die technischen Fragen kümmert. Das Pflichtenheft der beiden Instanzen wird in Übereinkunft der beiden Partner genauer formuliert werden.

Der Grosse Rat und der Staatsrat haben sich in der Vergangenheit bereits mehrmals zugunsten einer Erdverlegung der Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Ulrichen ausgesprochen. Im Januar 2010 hat die Regierung dem Bundesamt für Energie einen entsprechenden formellen Antrag zur Prüfung

vorgelegt. Ausserdem haben mehrere vom Staatsrat in Auftrag gegebene und im Jahr 2016 im Rahmen der dritten Rhonekorrektion fertiggestellte Studien denkbare Varianten einer Erdverlegung der Höchstspannungsleitung analysiert und deren technische Machbarkeit aufgezeigt.