Medienmitteilung

Bilanz der Abwasserreinigung im Wallis 2016 - Stickstoffeliminierung verbessert, Fremdwasseranteil zu hoch

18/10/2017 | Dienststelle für Umwelt

Die Reinigungsleistungen der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit Stickstoffbehandlungspflicht verbessern sich zwar, doch das Gesamtergebnis ist noch unbefriedigend. Gegen die betrieblichen Störungen werden die Anlagenbetreiber mit baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen vorgehen müssen. Viel zu tun gibt es auch auf Seite der ARA-Einzugsgebiete, um das Entwässerungsnetz besser zu verstehen, industrielle Einleitungen zu begrenzen und die Fremdwassermenge zu senken.

Die Bilanz der Abwasserreinigungsanlagen (ARA), die Stickstoff behandeln müssen (14 von 79), verbessert sich. Der Ammoniumstickstoff wird im Schnitt zu 93 Prozent eliminiert. Dies ist hauptsächlich auf die unlängst erweiterten ARA Bagnes-Le Châble und Saillon zurückzuführen.

Trotz der positiven Leistungsbilanz beim Stickstoff besteht bei den ARA im Gesamtergebnis Verbesserungsbedarf, insbesondere was die Verdünnung des Abwassers und die Schwermetallgehalte im Schlamm betrifft. Ebenso gilt es, Störfälle in den Abwasseranlagen zu vermeiden.

Ziel der Abwasserreinigung ist es, den Schutz der Gewässer nicht nur im Jahresdurchschnitt zu gewährleisten, sondern jeden Tag. Gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV) dürfen rund 10 Prozent der Proben von den Einleitungsanforderungen abweichen. Dies deckt die nichtvorhergesehenen Betriebsprobleme ab. 2016 überschritten 24 Prozent der geprüften ARA diese Grenze bei weitem, was auf Probleme im Anlagenbetrieb und oder auf übermässige Verdünnung durch sauberes Fremdwasser zurückzuführen ist.

Das Gesetz schreibt vor, dass sich die Betriebe auf unvorhergesehene oder geplante Ausfälle der Abwasseranlagen mit baulichen, technischen oder organisatorischen Massnahmen vorbereiten müssen. 2016 litten zwei ARA unter schwerwiegenden Betriebsstörungen, die zu einer Verschmutzung der Gewässer führten.

Rund 59 Prozent des Abwassers, welches in die kommunale ARA geleitet wird, ist «sauber». Es stammt unter anderem von Brunnen und Quellen, von der Entwässerung von Regen, undichten Kanalisationen oder aus der Schneeschmelze. Der schweizerische Durchschnitt beträgt 32 Prozent. Hier ist im Vergleich zu vergangenen Jahren kein wesentlicher Fortschritt festzustellen. Um dieses Fremdwasser von den ARA fernzuhalten, müssen die Gemeinden noch einiges unternehmen. Insbesondere, indem die Massnahmen gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) umgesetzt werden. Ein Viertel aller Gemeinden haben die GEP-Studie noch gar nicht fertiggestellt. Ende 2009 waren es vergleichsweise noch zwei Drittel.

Obwohl Klärschlamm nicht mehr in der Landwirtschaft verwertet, sondern vollständig verbrannt wird, bleibt dessen Analyse als Indikator für unzulässige Einleitungen im ARA-Einzugsgebiet wichtig. Die Schlammanalyse hat gegenüber Wasserstichproben den Vorteil, dass sie mittlere Schadstoffgehalte aus mehrtägiger oder gar mehrwöchiger Anreicherung liefert. In elf ARA zeigen die Klärschlammanalysenergebnisse Überschreitungen bei den Schwermetallen und den absorbierbaren organischen Halogenverbindungen (AOX). Diese ARA müssen Abklärungen in ihren Einzugsgebieten treffen, um die Schadstoffeinträge an der Quelle zu verringern.

Entwurf einer Richtlinie zur Bemessung der Abwassergebühren

Die heute von den Gemeinden erhobenen Gebühren reichen oft nicht aus, um die Kosten für den Werterhalt des Entwässerungsnetzes und der Reinigungsanlagen zu decken, obwohl deren Selbstfinanzierung gesetzlich vorgeschrieben ist. Damit die Infrastrukturen aber auch zukünftig funktionstüchtig bleiben, muss schon heute in sie investiert werden.

Eine kantonale Richtlinie zur Bemessung der Abwassergebühren wurde ausgearbeitet, die den Gemeinden ab 2018 zur Verfügung gestellt wird. Deren Anwendung wird es den Gemeinden ermöglichen, sich ausreichend finanzielle Mittel zu beschaffen, um die im GEP vorgegebenen Massnahmen selbstfinanzierend umsetzen zu können.

Zur Verbesserung der Entwässerungsbilanz kann zusammenfassend gesagt werden, dass sich die Gemeinden und die ARA-Verbände folgende Prioritäten setzen müssen:

  1. Verbesserungen im ARA-Einzugsgebiet: Verbesserte Kenntnis des Entwässerungsnetzes, Begrenzung industrieller Einleitungen und Verringerung des Fremdwasseranteils. Hierzu kann sich eine Anpassung der kommunalen Abwassergebühren als erforderlich erweisen.
  2. Verbesserung der täglichen ARA-Betriebsleistung: Verbesserte vorbeugende Wartung, Analytik und Ausbildung des Betriebspersonals. In einigen Fällen ist eine Erweiterung oder Totalerneuerung der ARA zu planen. Letzten Endes geht es darum, vorausschauend Massnahmen und Konzepte zu entwickeln, mit denen sich längere Betriebsausfälle der Anlage vorhersehen, beziehungsweise verhindern lassen.

Laufende Studien zur Bekämpfung von Mikroverunreinigungen

Mikroverunreinigungen sind Rückstände von Chemikalien (Arzneimitteln, Kosmetika, Reinigungsmitteln, Pestiziden etc.), die auch in geringen Mengen die Gewässer belasten können.

Mit der per 1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen Gesetzgebung (GSchG, GSchV) wurde ein landesweites Finanzierungssystem eingeführt, um über 100 Schweizer ARA für Mikroverunreinigungen nachzurüsten. Diese müssen in eine zusätzliche Behandlungsstufe zur Eliminierung organischer Spurenstoffe investieren.

Im Wallis werden derzeit in den ARA Briglina-Brig, Martigny und Sierre-Noës Studien zur Behandlung von Mikroverunreinigungen ausgearbeitet. Die entsprechenden Bauarbeiten, auch in der ARA Sitten-Châteauneuf, müssen spätestens vor dem 31. Dezember 2035 begonnen werden, damit eine Subvention gewährt werden kann.

Der vollständige Bericht steht unter der folgenden Adresse zum Download bereit: www.vs.ch/wasser - Rubrik «Abwasserbehandlung»