Medienmitteilung

« Ambulant vor stationär » - Unnötige Spitalaufenthalte vermeiden

21/09/2017 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Um unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, veröffentlicht der Kanton Wallis eine Liste mit medizinischen Eingriffen, welche grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen. Diese Leistungen können ambulant zu tieferen Kosten, jedoch mit demselben Ergebnis wie stationär durchgeführt werden. Nach den Kantonen Luzern und Zürich ist der Kanton Wallis der erste Westschweizer Kanton, welcher diese Massnahme einführt. Es werden Einsparungen in Höhe von 1.5 Millionen Franken pro Jahr erwartet.

Aufgrund des medizin-technischen Fortschritts können immer mehr chirurgische Eingriffe in effizienter und sicherer Weise durchgeführt werden, ohne dass der Patient im Spital übernachtet. Im internationalen Vergleich werden in der Schweiz wenig chirurgische Eingriffe ambulant durchgeführt (weniger als 20 Prozent der Operationen im Gegensatz zu 50 Prozent in den Niederlanden und Dänemark).

Für mehrere Leistungen erweist sich eine ambulante Behandlung als angepasster und angenehmer für den Patienten und auch als kostengünstiger. Um die ambulanten Behandlungen zu fördern, veröffentlicht der Kanton Wallis eine Liste mit Leistungen, an deren Kosten er sich nicht mehr beteiligen wird, wenn diese stationär durchgeführt werden. Die Sicherheit des Patienten bleibt an erster Stelle. Deshalb übernimmt der Kanton weiter seinen Anteil, wenn eine stationäre Behandlung medizinisch begründet ist. Mit dieser Massnahme rechnet der Kanton Wallis mit einer jährlichen Einsparung in Höhe von 1.5 Millionen Franken, wodurch zur Eindämmung des Kostenwachstums in der Gesundheitsversorgung beigetragen werden soll.

Damit ein einheitliches Vorgehen in der Schweiz möglich ist, übernimmt der Kanton Wallis dieselbe Liste mit Leistungen, welche von den Kantonen Luzern und Zürich ausgearbeitet wurde. Diese Liste wurde in Zusammenarbeit mit medizinischen Experten ausgearbeitet und beinhaltet um die 15 Leistungen wie Katarakt, Inguinalhernien, Karpaltunnel, Varizen, Kniearthroskopien und Angioplastien.

Derzeit wird etwa ein Viertel der Leistungen auf dieser Liste ausserkantonal erbracht. Mit der Förderung von ambulanten Behandlungen möchte der Staatsrat ebenfalls die Patienten anregen, sich eher in einem Spital im Kanton behandeln zu lassen als ausserhalb des Kantons.

Die Liste mit den ambulant zu erbringenden Leistungen sowie sämtliche Informationen diesbezüglich werden bis Ende November unter www.vs.ch/gesundheit veröffentlicht. Die Liste gilt ab dem 1. Januar 2018 und wird regelmässig aktualisiert.