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Quecksilberthematik Oberwallis - Bodeninhaber von Beteiligung an Sanierungskosten befreit

06/09/2017 | Dienststelle für Umwelt

Die Inhaber von sanierungsbedürftigen Parzellen im quecksilberbelasteten Siedlungsgebiet zwischen Visp und Raron müssen sich nicht an den Sanierungskosten ihrer Parzellen beteiligen. Das haben der Kanton Wallis, Lonza AG und die Gemeinden Visp und Raron vereinbart. Mit diesem Entscheid ist der Weg frei für den Start der Sanierungen in den Siedlungsgebieten.

Der Kanton Wallis, Lonza AG und die Gemeinden Raron und Visp haben beschlossen, dass sich die Bodeninhaber nicht an den Sanierungskosten ihrer quecksilberbelasteten Böden beteiligen müssen. Der Kostenteiler ist nach wie vor offen. Sollte dieser jedoch eine Kostenbeteiligung der Inhaber festlegen, wird dieser Anteil von den restlichen Parteien anteilsmässig je nach noch zu definierendem Kostenteiler übernommen. Dabei sieht die Vereinbarung ein Kostendach von 1.5 Mio. CHF für die Beteiligung des Kantons und jene der Gemeinden für 1 Mio. CHF vor. Übersteigt der gesammelte Kostenanteil der Inhaber diese Kostendächer, übernimmt die Lonza AG die Differenz zusätzlich zu ihrem pro rata Anteil.

Bis der Kostenteiler definitiv festgelegt ist, finanziert die Lonza neben allen technischen Untersuchungen die Sanierungen im Siedlungsgebiet zwischen Visp und Raron unpräjudiziell vor. Auch die Vereinbarung zur Befreiung der Bodeninhaber von den Sanierungskosten ist sowohl für Lonza, wie für den Kanton und die Gemeinden unpräjudiziell. Dies gewährleistet, dass mit den Sanierungsarbeiten rasch begonnen werden kann, ohne einen Entscheid abzuwarten, welche Partei welche Kosten übernehmen muss.

Die rechtlichen Vorarbeiten für den Start der Quecksilbersanierungen wurden Anfang August abgeschlossen. Zum einen haben die Gemeinden Raron und Visp die generellen Baubewilligungen für die Sanierungsarbeiten erteilt. Zum anderen konnte die Dienststelle für Umwelt, nach positiver Rückmeldung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), das Sanierungsprojekt der Lonza mit Auflagen genehmigen. Die entsprechenden Dokumente und weitere Informationen sind auf den Webseiten vom Kanton (https://www.vs.ch/grossgrundkanal) und Lonza (http://quecksilber.lonza.com) einsehbar.

Mit dem Entscheid, die Parzelleninhaber nicht an den Sanierungskosten zu beteiligen, sind nun alle wichtigen Rahmenbedingungen geklärt, die für den reibungslosen Ablauf der Sanierungsarbeiten nötig sind. Derzeit laufen die letzten Vorbereitungen und Untersuchungen für den Start der Sanierungen in Raron (Turtig, Quartier zwischen Bahnhofstrasse, Kanalstrasse Ost und Nordkanal). Parallel dazu sind auch die Vorbereitungen für ein erstes Quartier in Visp gestartet. Somit ist davon auszugehen, dass mit den ersten Sanierungen im Herbst begonnen werden kann.

 

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