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Bericht

Luftqualität im Wallis 2016

05/09/2017 | Dienststelle für Umwelt

Das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) präsentiert seinen Bericht 2016 über die Luftqualität im Wallis und seine Bilanz bei der Umsetzung des kantonalen Massnahmenplans. Die Luftqualität im Wallis hat sich seit den 1980er Jahren dank der unterschiedlichen Massnahmen für den Verkehr, den Offroad-Bereich, bei der Beheizung und in der Industrie merklich gebessert. Das Wetter hatte 2016 keinen besonders bemerkenswerten Einfluss auf die Schadstoffbelastung in der Luft. Auf dem gesamten Kantonsgebiet werden die Grenzwerte für Ozon immer noch häufig überschritten. Für die Feinstaubbelastung hat sich die generell rückläufige Tendenz bestätigt, die Abnahme der Stickoxidbelastung in den letzten zehn Jahren fällt, vor allem in den Stadtzentren, sogar sehr deutlich aus.

Am 8. April 2009 verabschiedete der Staatsrat einen 18 Massnahmen umfassenden Plan zur Bekämpfung übermässiger Konzentrationen von Ozon (O3), Stickstoffdioxid (NO2) und vor allem Feinstaub (PM10) in der Walliser Luft. Alle Massnahmen dieses Plans werden seit 2013 umgesetzt. Die Massnahme 5.4.2, die eine Steuerermässigung für die umweltschonendsten Fahrzeuge beinhaltete, wurde 2016 aus Spargründen eingestellt.

Die zahlreichen Überschreitungen der O3-Grenzwerte von März bis September lassen sich seit Beginn der Messungen 1990 Jahr für Jahr beobachten. In Jahren mit langen Hitzewellen, wie 2003 und in minderem Masse auch 2015, zeigt sich, dass der Kampf gegen das Ozon noch lange nicht gewonnen ist, weder gegen dessen täglich schwankende örtliche Bildung aus Vorläufergasen unter Einfluss der Sonnenstrahlung noch gegen dessen kontinental Hintergrund-Konzentration. Obschon sich die übermässigen Ozon-Immissionen 2016 in Grenzen hielten, kam es im Mai zu einer aussergewöhnlich hohen Zahl von Überschreitungen der Ozon-Stundengrenzwerte, vor allem in ländlichen Regionen in der Höhe. Vermutlich war es der Föhn, dieser dem Wallis wohlbekannte Südwind, der hier Ozon über die Alpen herangeführt und zu diesem aussergewöhnlichen Phänomen beigetragen hat.

Die Stickstoffdioxid-Konzentrationen setzten ihren sich seit 2007 abzeichnenden Rückgang fort. Der Grenzwert für das Jahresmittel konnte 2016, wie schon in den drei vorangehenden Jahren, an allen Messstationen eingehalten werden, ausser in direkter Nähe zur Autobahn. Auf städtischem Gebiet macht sich der kontinuierliche Rückgang der NO2-Konzentrationen seit 2011 besonders stark bemerkbar. Diese Entwicklung ist hauptsächlich mit den Sanierungen von Heizungen in Wohn- und Gewerbegebäuden zu erklären, die ab 2006 in grosser Zahl einsetzten, als die Dienststelle für Umwelt sie mit einer 2- bis 8-jährigen Umsetzungsfrist verfügte.

Bei den Feinstaub-Konzentrationen, dem für die öffentliche Gesundheit besorgniserregendsten Schadstoff, bestätigte sich auch 2016 der deutlich rückläufige Trend. Seit 2006 nahmen sie um 45 % ab. Der Grenzwert für das Jahresmittel konnte 2016 (nach 2010, 2014 und 2015) nun zum vierten Mal seit Beginn der Messungen im Jahr 1999 in sämtlichen Regionen des Wallis eingehalten werden. Längere Inversionsperioden zählten nicht zu den meteorologischen Bedingungen des Winters 2016, weshalb der Tagesgrenzwert nur an einem einzigen Tag (im Januar im Oberwallis) überschritten wurde, was noch innerhalb des Toleranzbereichs der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) liegt.

Insgesamt sind die zu beobachtenden Tendenzen ermutigend und bestätigen die Wirksamkeit der Bemühungen, die in den unterschiedlichen Bereichen unternommen werden. Was das Ozon angeht, ist immerhin eine deutliche Verbesserung gegenüber der Lage vor 25 Jahre zu verzeichnen, auch wenn die Werte in den letzten 10 Jahren stagnierten. Damit alle Bewohner des Kantons reine Luft atmen können, gilt es also, in den bisherigen Anstrengungen nicht nachzulassen. Damit die Grenzwerte für die Luftreinhaltung dauerhaft und zuverlässig eingehalten werden können, müssen die Schadstoffbelastungen im Jahresmittel deutlich unter diesen Grenzwerten liegen. Nur so ist zu gewährleisten, dass die jährlich ändernden Witterungseinflüsse die Belastungen nicht auf ein Niveau bringen, das für die öffentliche Gesundheit nachweislich kritisch bzw. schädlich ist.

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