Medienmitteilung

Masernfälle im Wallis

31/08/2017 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Im Wallis wurden drei Masernfälle gemeldet. Betroffen sind ungeimpfte Kinder in Saxon und in der Region Sitten. Für die anderen ungeimpften Kinder, die Kontakt zu den drei erkrankten hatten, wurde eine temporäre Schulausschluss verfügt.

In der Schule von Saxon wurden zwei Masernfälle gemeldet. Es handelt sich um Geschwister im Alter von 6 und 8 Jahren. Ein weiterer Masernfall ist in der Region Sitten bei einem 7-jährigen Kind aufgetreten.

Masern sind eine hochansteckende übertragbare Krankheit. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion beim Husten oder Niesen, also über mikroskopisch kleine Partikel in der Atemluft. Geimpfte Personen sind vor der Krankheit geschützt und riskieren keine Ansteckung. Wer jedoch nicht geimpft ist und auch nie die Masern hatte, ist ansteckungsgefährdet.

Die Inkubationszeit von Masern kann bis zu 21 Tage dauern. Eine infizierte Person kann die Krankheit also bereits übertragen, bevor sie Symptome zeigt. Um zu verhindern, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet, müssen die ungeimpften Kinder, die mit den drei erkrankten in Kontakt waren, nun drei Wochen lang zuhause bleiben.

Masern können zu schweren Komplikationen führen. Betroffen sind vor allem die Lungen (Lungenentzündung) und das Gehirn (Hirnentzündung). Solche Fälle können einen gravierenden Verlauf nehmen und müssen nicht selten im Spital und sogar auf der Intensivpflegestation versorgt werden. Komplikationen können bei jeder infizierten Person auftreten, am stärksten gefährdet sind jedoch Personen mit einem geschwächten Immunsystem, schwangere Frauen und Säuglinge (unter 12 Monaten).

Eine Impfung ist die beste Möglichkeit, sich selbst und auch die anderen vor der Krankheit zu schützen. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Masernimpfung, um die manchmal äusserst schwer verlaufenden Krankheitskomplikationen zu verhindern. Empfohlen werden zwei Dosen: die erste im Alter von 12 Monaten, die zweite zwischen 15 und 24 Monaten. Eine Nachholimpfung ist in jedem Alter möglich und wird allen nicht-immunen, nach 1963 geborenen Personen empfohlen. Ein bis zu 72 Stunden nach dem Kontakt mit einer ansteckenden Person verabreichter Impfstoff kann einen vollständigen oder teilweisen Schutz bieten. Die Impfung ist sicher und im Allgemeinen gut verträglich. Wer beide Impfdosen erhalten hat, bleibt sein Leben lang vor der Krankheit geschützt.

Der Kantonsarzt wird in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Infektionskrankheiten des Zentralinstituts der Spitäler (ZIS) die Entwicklung dieser Masernfälle im Auge behalten und alles Nötige zur Information der Schulen und Eltern in die Wege leiten.

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