Medienmitteilung

Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor - Staatsrat signalisiert Unterstützung

30/08/2017 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Der Kanton Wallis will die Umsetzung der gesetzlich verankerten Lohngleichheit zwischen Mann und Frau in seinem Einflussbereich unterstützen. Deshalb unterzeichnet er die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, wie es bereits 11 Kantone und 23 Gemeinden getan haben.

Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor wurde im September 2016 von Bundesrat Alain Berset zusammen mit kantonalen und kommunalen Regierungsmitgliedern lanciert. Bis heute haben 11 Kantone, 23 Gemeinden und der Bund die Charta unterzeichnet. Weitere werden diesem Beispiel am Jahrestreffen im Herbst, das der Bund organisiert, folgen.

Inhalt der Charta

Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bekräftigt die Entschlossenheit, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit umzusetzen. Sie manifestiert den Willen von Bund, Kantonen und Gemeinden, sich als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane für die Lohngleichheit einzusetzen.

Die Charta der Lohngleichheit sieht Folgendes vor:

  1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
  2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung nach anerkannten Standards.
  3. Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften.
  4. Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
  5. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Um die unterzeichnenden Kantone und Gemeinden zu unterstützen, stellt der Bund unter www.gleichstellung-schweiz.ch verschiedene Informationen und Werkzeuge zur Verfügung. So beispielsweise die Software Logib, welche es den Unternehmen erlaubt, mit einer einfachen Standortbestimmung ihre Lohnpraxis selbstständig zu überprüfen.