Medienmitteilung

Dossier Jean-Marie Cleusix - Der Staatsrat leistet dem Bericht der GPK Folge

24/08/2017 | Staatskanzlei 

Der Staatsrat hat vom Bericht der Arbeitsgruppe, die er mit der Analyse der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) im Rahmen des Dossiers Jean-Marie Cleusix beauftragt hatte, Kenntnis genommen. Dieser Bericht befasst sich mit den Massnahmen, die infolge der GPK-Empfehlungen zu ergreifen sind. Konkret geht es darum, die geltenden Bestimmungen in Sachen Fehlverhalten des Personals zu verbessern, den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für das Personal des öffentlichen Dienstes zu prüfen und ein Konzept zum Schutz von Whistleblowern zu erarbeiten. Es ist nun an den zuständigen Dienststellen, die entsprechenden Arbeiten durchzuführen.

Die vom Staatsrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat die im GPK-Bericht über die Demission und Wiederanstellung von Jean-Marie Cleusix enthaltenen Empfehlungen geprüft. Sie schlägt dem Staatsrat die Umsetzung folgender Empfehlungen vor:

  • Vereinheitlichung der Bestimmungen in Sachen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Disziplinarmassnahmen für Lehrpersonen und Angestellte der Kantonsverwaltung. Die Arbeitsgruppe schlägt insbesondere eine Harmonisierung der Dauer der Probezeit sowie der Disziplinarmassnahmen vor;
  • Aufhebung der automatischen aufschiebenden Wirkung in Falle einer Beschwerde in Sachen Disziplinarmassnahmen oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses;
  • Prüfung der Zweckmässigkeit des Abschlusses einer Krankentaggeldversicherung für das Personal des öffentlichen Dienstes. Dieser Punkt muss in Zusammenarbeit mit einem Experten eingehend geprüft werden;
  • Schaffung einer oder mehrerer Ansprechstelle(n) für Whistleblower.

Die Arbeitsgruppe spricht sich allerdings gegen die von der GPK vorgeschlagene Auflösung der Disziplinarkommission aus. Vielmehr soll sich die Disziplinarkommission inskünftig auf komplexe Konfliktsituationen zwischen Angestellten und Vorgesetzten sowie auf alle Fälle von Belästigung (Mobbing) konzentrieren. Im Übrigen schlägt die Arbeitsgruppe die Anwendung des Verwaltungsrechts mit Zuständigkeit der Anstellungsbehörde vor, sofern diese im Rahmen eines entsprechenden Systems dazu ermutigt wird einzugreifen.

Zudem ist die Arbeitsgruppe der Ansicht, dass die Anstellungsbehörde zwingend informiert werden muss, wenn ein Angestellter Gegenstand einer Strafverfolgung ist, die seiner Funktion oder dem Image des Staates abträglich sein könnte. Überdies sollen die Rechtsmittel gegen die Personalentscheide der Dienstchefs, der Departementsvorsteher und des Staatsrates vereinheitlicht werden.

Was die Probleme anbelangt, die 2016 bei der Dienststelle für Unterrichtswesen festgestellt wurden, weist die Arbeitsgruppe darauf hin, dass die nötigen Verbesserungsmassnahmen im Einklang mit den Empfehlungen der GPK ergriffen worden sind.

Der Staatsrat hat von der eingehenden Analyse und den präzisen Empfehlungen der Arbeitsgruppe in Sachen Umsetzung der GPK-Empfehlungen Kenntnis genommen. Er hat die zuständigen Dienststellen mit der Umsetzung dieser Empfehlungen und insbesondere mit der Vorbereitung der nötigen Gesetzesanpassungen beauftragt.