Medienmitteilung

Frühlingsfrost - Der Staatsrat gibt dem Antrag des BWW statt

10/08/2017 | Dienststelle für Landwirtschaft

Infolge der schweren Schäden durch den Frühlingsfrost hat der Staatsrat dem Antrag des Branchenverbands der Walliser Weine (BWW) stattgegeben und erlaubt ausnahmsweise einzig in diesem Jahr den Verschnitt der Walliser AOC-Weine mit 10 Prozent anderer Schweizer AOC-Weine. Diese Massnahme gilt ausschliesslich für den Fendant AOC Wallis und für die Rot- und Roséweine AOC Wallis, die mehrheitlich aus Pinot Noir und Gamay des Jahrgangs 2017 hergestellt werden. Der Staatsrat ändert in diesem Sinne die Verordnung über den Rebbau und den Wein.

Infolge des aussergewöhnlichen Frostbefalls im April beantragte der Branchenverband der Walliser Weine (BWW) beim Staatsrat eine Anpassung der Verschnittvorschriften für Walliser AOC-Weine, wobei die eidgenössische Reglementierung strikt eingehalten werden soll. Diese Reglementierung bewilligt den Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Kantonen in Höhe von 10 Prozent. Die geltende Walliser Gesetzgebung verbietet diese Praxis.

Für den BWW sollte mithilfe dieser dringlichen Massnahme ein Maximum der negativen Folgen für die kommende Ernte vermindert und die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Branche, vor allem für die Grossverteilung, in Grenzen gehalten werden.

Der Staatsrat tritt auf diese ausserordentliche und auf den Jahrgang 2017 beschränkte Massnahme teilweise ein. Die Massnahme rechtfertigt sich für den Chasselas, den Pinot Noir und den Gamay, die am meisten von diesem aussergewöhnlichen Frostbefall in Mitleidenschaft gezogen wurden und deren Reserven für den Konsum am knappsten sind.

Der Fendant AOC Wallis kann in Höhe von 10 Prozent mit Schweizer AOC-Wein aus Chasselas verschnitten werden. Walliser AOC-Weine, die mehrheitlich aus Pinot Noir oder Gamay hergestellt werden, können in Höhe von 10 Prozent mit Schweizer AOC-Weinen der gleichen Farbe verschnitten werden. Diese Verschnitte sind erlaubt, sofern bei der Herstellung des Schweizer AOC-Weins keine Eichenspäne benutzt wurden und dieser nicht mithilfe von Traubenmost, konzentriertem Traubenmost, rektifiziertem Traubenmostkonzentrat oder ähnlichen Erzeugnissen gesüsst wurde.

Der Staatsrat lehnt jedoch den Verschnitt für alle anderen Walliser AOC-Weine ab.