Medienmitteilung

1. August-Feiern - Lokal erhebliche Waldbrandgefahr

25/07/2017 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

Die Niederschläge in den letzten Tagen haben dazu geführt, dass sich die Waldbrandgefahr im ganzen Wallis entschärft hat. Entsprechend wird der Kanton kein allgemeines Feuerverbot für die Feierlichkeiten zum 1. August erlassen. Dennoch bleibt die Waldbrandgefahr lokal erheblich. Die Gemeinden und Privatpersonen werden bei den Feiern zum Nationalfeiertag aufgefordert, vorbeugende Brandschutzmassnahmen gemäss Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente zu berücksichtigen. Im Übrigen ist gemäss kantonalem Waldgesetz das ganze Jahr über jegliche Handlung verboten, die zu Feuerschäden oder Waldbrand führen kann.

Grosse Wachsamkeit ist wichtig

Feuer im Wald oder in Waldesnähe dürfen nur an hierfür von den Gemeinden bezeichneten oder offensichtlich gefahrlosen Stellen entfacht werden. (z.B. offizielle Grill- und Campingplätze). Dasselbe gilt grundsätzlich ebenfalls in Bezug auf die Feuer und Feuerwerke anlässlich der Nationalfeier. Jedes Feuer auf diesen Plätzen muss bis am Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht werden. Die zuständigen Dienststellen machen die Walliser Bevölkerung auf die Gefahr aufmerksam. Wer einen Waldbrand bemerkt, soll sofort Alarm schlagen und die Feuermeldestelle unter der Telefonnummer 118 benachrichtigen.

Die Gemeinden sind auf ihrem Territorium und gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen verantwortlich für die Durchsetzung dieser oder weiterführender Massnahmen.

Aktuelle Situation:

www.vs.ch/de/web/sfcep/incendi