Medienmitteilung

Tarife für helikoptergestützte Rettungseinsätze: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

21/07/2017 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Da die Versicherer und die Helikopterrettungsunternehmen sich nicht einigen konnten, hat der Kanton die Tarife am 9. September 2015 von Amtes wegen festlegen müssen. Die Helikopterunternehmen und die Versicherer haben gegen diese Tarife Beschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Woche sein Urteil betreffend Air Zermatt gefällt. Es verlangt vom Kanton ergänzende Abklärungen durchzuführen und seinen Entscheid entsprechend zu überarbeiten.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Tarife zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern verhandelt werden. Kommt keine Einigung zustande, so muss die Kantonsregierung nach Anhören der Beteiligten den Tarif festsetzen. Gegen die Entscheide der Kantonsregierungen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.

Nach den gescheiterten Verhandlungen zwischen den Versicherern und den Helikopterunternehmen Air Zermatt und Air-Glaciers hat der Walliser Staatsrat die nachstehenden Tarife festgelegt (pro Flugminute):

 

  Letzte vereinbarte Tarife Forderung tarifsuisse ag Forderung Helikopter-unternehmen vom Kanton festgelegte Tarife
zweimotorig 87.20 82.00 129.58 108.05
einmotorig 77.00 72.00 114.50

83.25

 

Die Helikopterunternehmungen und die Krankenversicherer haben gegen die vom Kanton festgelegten Tarife Beschwerde erhoben. In seinem Urteil vom 18. Juli 2017 betreffend Air Zermatt verlangt das Bundesverwaltungsgericht vom Kanton, die Tarife neu festzulegen und gibt einen präziseren Rahmen für die Tariffestsetzung vor.

Die beiden Helikopterunternehmungen waren nicht in der Lage, eine detaillierte Kostenrechnung zu präsentieren. Aufgrund dieser fehlenden Daten sah sich der Kanton gezwungen, die Tarife anhand normativer Kosten festzulegen. Gemäss dem Urteil muss der Kanton nun bei der Air Zermatt die detaillierten effektiven Kosten einfordern. Er muss ebenfalls über allfällige Überkapazitäten bestimmen und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen (Benchmarking) analysieren.

Das Urteil betreffend Air-Glaciers ist noch nicht bekanntgegeben worden.

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur wird das Urteil betreffend Air Zermatt im Detail analysieren und das Tariffestsetzungsverfahren anhand der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts wieder aufnehmen.