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Frühlingsfrost - Staatsrat beschliesst neue Unterstützungsmassnahmen

23/06/2017 | Dienststelle für Landwirtschaft

Als Antwort auf die verheerenden Schäden, die der Frühlingsfrost im April angerichtet hat, verabschiedet der Staatsrat nun neue Massnahmen zur Unterstützung der Betroffenen. Die Regierung schlägt dem Grossen Rat einen Rahmenkredit in der Grössenordnung von 35,2 Millionen Franken vor, um langfristig Infrastrukturen zur Frostbekämpfung zu finanzieren. Verstärkt wurden zudem die Massnahmen zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen der Unternehmen, was mithilfe von Bankbürgschaften des Bürgschafts- und Finanzzentrums (CCF AG) gelingen soll. Der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (fondssuisse) hat zudem entschieden, auf die Frostschäden 2017 einzutreten und die betroffenen Betriebe mit Beiträgen zu unterstützen.

Als Reaktion auf die Frostschäden von vergangenem April wurde unmittelbar nach dem Ereignis eine erste Serie an Massnahmen ergriffen, um die betroffenen Unternehmen kurzfristig zu unterstützen. Dazu gehörten Hilfskredite für die Betriebe, ein Aufschub der Annuitätenraten für Investitionskredite, finanzielle Unterstützung zur Erneuerung des Pflanzenkapitals sowie die Möglichkeit, ausserordentliche Rückstellungen zu bilden, die von dem steuerbaren Reingewinn abgezogen werden dürfen.

Nun wurden heute weitere Massnahmen beschlossen, um einerseits Infrastrukturen zur Frostbekämpfung zu finanzieren und andererseits Liquiditätsengpässe der betroffenen Betriebe zu vermeiden.

Gegen den Frühlingsfrost haben sich viele Weinbauern mit Bekämpfungsmitteln wie Kerzen oder Gasheizkörpern ausgerüstet. Obwohl diese während mehrerer Nächte zum Einsatz kamen, erwiesen sie sich als unwirksam und konnten die Reben nicht vor dem Frost schützen. Die meisten Obstbaubetriebe mussten 2017 Mängel bei ihren Besprengungssystemen feststellen. Dies hat zur Folge, dass für die Sanierung und Erneuerung dieser Systeme erhebliche Investitionen eingeplant werden müssen.

Der Staatsrat hat entschieden, dem Grossen Rat einen Rahmenkredit in der Höhe von 35,2 Millionen Franken für Frostbekämpfungsmittel zu unterbreiten. Diese Massnahmen, wie zum Beispiel die Bekämpfung durch Besprengung, werden vom Bund unterstützt. Der Anteil des Kantons liegt bei 12,6 Millionen Franken.

Auf Entscheid des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) kann das Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) den Landwirtschaftsbetrieben eine Unterstützung in Form einer Bürgschaft für Bankdarlehen gewähren. Diese Unterstützung soll die Liquidität sicherstellen, die zur Erhaltung der Wirtschaftstätigkeit der vom Frost betroffenen Landwirtschaftsbetriebe nötig ist.

Der Landwirtschaft wird dazu ein Fonds in der Höhe von 10 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden fondssuisse hat ebenfalls entschieden, auf die Schäden einzutreten und damit eine Ausnahme zu den geltenden Beitragsbedingungen zu ermöglichen. Welche Kriterien dafür gelten, wird Ende Juni bekannt gegeben. Die betroffenen Betriebe werden über die Entwicklung der Schäden auf dem Laufenden gehalten.

Weiter können zu den übrigen laufenden Massnahmen und Vorgehen folgende Informationen gegeben werden:

  • Das DVB und der Branchenverband der Walliser Weine haben einen Leistungsauftrag unterzeichnet, der darin besteht, die Frostschäden auf den betroffenen Parzellen zu beziffern. Das entsprechende Meldeverfahren wird im Amtsblatt bekannt gegeben.
  • Die Akontozahlung der Direktzahlungen in der Höhe von total 53 Millionen Franken wurde um einen Monat auf Anfang Juni vorgezogen.
  • Bei der Dienststelle für Landwirtschaft sind mehrere Anträge auf Betriebshilfe eingereicht worden. Der Bund hat zugesichert, den Kantonen die nötigen liquiden Mittel zur Verfügung zu stellen. 
  • Das DVB hat beim Bund einen Antrag auf die vereinfachte Gewährung von Investitionskrediten zur Erneuerung des Pflanzenkapitals sowie ein Programm zur Förderung der Sortenumstellung eingereicht. In diesem Zusammenhang wurde im Nationalrat zudem eine Motion eingereicht.
  • Um die Einbussen bei den Futtererträgen zu mindern, hat der Kanton entschieden, von Fall zu Fall ein frühzeitiges Mähen der Biodiversitätsflächen zu erlauben.
  • Der BWW hat beim Staatsrat die Anpassung der Verordnung über den Rebbau und den Wein beantragt, damit der vom Bundesgesetz eingeräumte Spielraum genutzt werden kann.
  • Der BWW hat entschieden, die im Bundesrecht vorgesehene quantitative Ertragsgrenze nach oben anzupassen, mit Ausnahme der Weine Petite Arvine und Heida, für die strengere Vorgaben gelten.

Alle Massnahmen sowie die Kontaktangaben der Dossierverantwortlichen finden sich online unter der Adresse: https://www.vs.ch/fr/web/sca/degats-dus-au-gel. In den Pflanzenschutzmitteilungen werden weiterhin regelmässig Informationen zur Pflege der Kulturen veröffentlicht.

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