Medienmitteilung

Der Staatsrat legt die provisorischen Taxpunktwerte TARMED für den Kanton Wallis fest

21/06/2017 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Mangels Übereinkommen unter der Mehrheit der Krankenversicherer und den Walliser Leistungserbringern über die Taxpunktwerte TARMED 2017 hat der Staatsrat provisorische Tarife festgelegt. Diese entsprechen den aktuell geltenden Tarifen, nämlich den Taxpunktwerten 2016, welche während des gesamten Festlegungsverfahrens der definitiven Taxpunktwerte anzuwenden sind.

TARMED ist die nationale Tarifstruktur für medizinische Leistungen in Arztpraxen oder Ambulatorien im Spital. Die Taxpunktwerte hingegen sind kantonal. Wie es das Bundesgesetz über die Krankenversicherung vorsieht, muss die Kantonsregierung nach Anhören der Beteiligten den Tarif festlegen, wenn keine Tarifvereinbarung zwischen den Leistungserbringern und den Krankenversicherern abgeschlossen werden konnte. Da es keine Einigung unter der Mehrheit der Krankenversicherer gab, haben das Spital Wallis, das Spital Riviera-Chablais, die Privatkliniken sowie die Walliser Ärztegesellschaft den Kanton gebeten, für 2017 hoheitliche Tarife festzulegen. Der Staatsrat hat die provisorischen Tarife festgelegt, die mit den bis jetzt gültigen Tarifen, bzw. mit den Taxpunktwerten von 2016, übereinstimmen. Diese belaufen sich auf 0.87 Franken für das Spital Wallis und die Privatkliniken und auf 0.82 Franken für die unabhängigen Ärzte.

Festsetzung der provisorischen Werte

Die vom Staatsrat festgelegten provisorischen Tarife 2017 ermöglichen den Leistungserbringern, ihre Leistungen weiterhin in Rechnung zu stellen und sich nicht mit Liquiditätsproblemen konfrontiert zu sehen. Diese Tarife sind anzuwenden bis zur Festlegung der definitiven Werte, was voraussichtlich im ersten Trimester 2018 eintreten wird.

Das Tariffestlegungsverfahren ist relativ lang, da die im Gesetz vorgesehenen Kriterien eingehalten werden müssen. Sämtliche Partner und der Preisüberwacher müssen in jeder Etappe des Verfahrens angehört werden. Sind die Tarife einmal festgelegt, können diese rückwirkend auf den 1. Januar 2017 angewandt werden.