Medienmitteilung

Frühjahresfrost - Vorverschiebung des Schnittzeitpunkts für Mähwiesen

08/06/2017 | Dienststelle für Landwirtschaft

Aufgrund des Frühjahresfrosts sind Mähwiesen in der Talebene und gebietsweise bis hin zu einigen Bergzonen von Schäden betroffen, welche zu einer Minderung des Futterertrags führen. Damit die betroffenen Landwirte genügend Futtererträge für ihren Tierbestand einbringen können, hat der Kanton beschlossen, im Einzelfall einen vorzeitigen Schnitt der Mähwiesen mit Biodiversitätsanteil zu erlauben.

Mähwiesen in den Talzonen sowie den Zonen 1 und 2 des Berggebiets haben aufgrund des Frühjahresfrosts beträchtliche Schäden erlitten und sind deshalb von einem Futterausfall betroffen. Damit diese Futtererträge für den Viehbestand mit einem ersten vorverlegten Schnittzeitpunkt sichergestellt werden können, hat der Kanton beschlossen, den Umstand der höheren Gewalt geltend zu machen (möglich bei ausserordentlichen Witterungsverhältnissen wie Frost). Diese Massnahme ermöglicht die Sicherstellung des vollen Biodiversitätsbeitrags der Qualitätsstufe I, auch wenn nicht alle Bewirtschaftungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bewirtschafter, welche für wenig intensiv oder extensiv genutzte Mähwiesen Biodiversitätsbeiträge der Qualitätsstufe I erhalten, können bei der Dienststelle für Landwirtschaft schriftlich eine Vorverschiebung des Schnittzeitpunkts - also vor den offiziellen Schnittterminen - beantragen. Diese Ausnahmeerlaubnis ist nicht gültig für Mähwiesen, die gleichzeitig Biodiversitätsbeiträge der Qualitätsstufe II (Wiese mit hohem Anteil an floristischem Wert) oder Beiträge für Biodiversitätsflächen in der Vernetzung (bedeutend für Fauna und Flora) erhalten.