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Grundstein für die Alterspolitik gelegt

01/06/2017 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

Die kantonale Konsultativkommission für die Entwicklung der Alterspolitik hat ihren Bericht veröffentlicht. Darin legt sie Prioritäten fest und schlägt konkrete Massnahmen vor, um für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Alterung der Walliser Bevölkerung gewappnet zu sein.

Im Wallis wie auch andernorts ist es aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung an der Zeit, eine geeignete Sozialpolitik zu schaffen, die über den gesundheitsspezifischen Rahmen hinausgeht. Die kantonale Konsultativkommission, die vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur mit diesem Auftrag betraut wurde, hat sich seit Dezember 2015 intensiv mit dem Thema Alterspolitik befasst und hat nun ihren Bericht fertiggestellt. Der Auftrag der Kommission bestand im Konkreten darin, die Situation der Personen im AHV-Alter in unserem Kanton zu erfassen und Massnahmen zugunsten dieser Bevölkerungsgruppe vorzuschlagen.

Bevölkerung ab 60 im Fokus

Im Bericht der Konsultativkommission wird die Bevölkerung ab 60 aus einem breiten Blickwinkel betrachtet: Ausübung der Bürgerrechte, Anerkennung ihrer Persönlichkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und ihrer Mitwirkung in der Gesellschaft. Die aktuelle Situation der über 60-Jährigen im Wallis wird unter folgenden Gesichtspunkten angegangen: Pensionsvorbereitung, stärkere Beteiligung der Senioren und Seniorinnen am lokalen Geschehen, neue Wohnformen und Arten des Zusammenlebens in den Quartieren, allgemeine Betreuung der älteren Menschen in Alters- und Pflegeheimen.

Vier prioritäre Achsen für den Kanton

Die Konsultativkommission schlägt rund hundert Massnahmen in verschiedenen Lebensbereichen der älteren Bevölkerung vor (Mobilität, Wohnsituation, Freizeit, Kultur usw.). So empfiehlt sie beispielsweise, die Kompetenzen der Pensionäre und Pensionärinnen aufzuwerten, indem ihre Berufstätigkeit verlängert wird oder indem sie als Freiwillige tätig sind. Um den älteren Menschen beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit und Autonomie zu helfen, soll die generationsübergreifende Solidarität gefestigt und die Kreativität der Bürger und Bürgerinnen über innovative Projekte gefördert werden.

Die Kommission schlägt dem Kanton vier prioritäre Handlungsachsen vor:

  • Bedarfsermittlung der Walliser Senioren und Seniorinnen anhand der verschiedenen Altersklassen und der regionalen Besonderheiten, um eine realitätstreue Alterspolitik schaffen zu können;
  • Schaffung des nötigen rechtlichen Rahmens für eine Alterspolitik. Ein kantonaler Ombudsmann wird insbesondere darauf achten, dass alle Formen von altersbezogener Diskriminierung abgeschafft werden, sei es auf rechtlicher, sozialer, politischer oder wirtschaftlicher Ebene;
  • Organisation einer einheitlichen Informationsstelle, die sich um die Koordination und die Information zu den Dienstleistungen von den und für die Walliser Senioren und Seniorinnen kümmern wird;
  • Förderung innovativer Bürgerprojekte in Sachen Beteiligung, Zusammenleben und generationsübergreifende Solidarität

 

Verankerung in der Kantonsverfassung und professionelle Struktur

Der Konsultativkommission zufolge muss die kantonale Alterspolitik über einen festen Rahmen verfügen, damit sie ihre Wirkung voll entfalten kann. Daher empfiehlt sie, dass die Rechte der älteren Menschen in der Kantonsverfassung verankert werden und dass auf Kantonsebene eine professionelle Struktur geschaffen wird.

Die von Grossrat Reinhold Schnyder präsidierte Konsultativkommission besteht aus 16 Mitgliedern aus verschiedenen Institutionen und Vereinigungen, die für Senioren und Seniorinnen tätig sind. Dazu gehören Vertreter der Walliser Vereinigung der Rentner, der Pro Senectute, der sozialmedizinischen Zentren, der Studiengruppe «Ältere Menschen» der HES-SO Valais-Wallis und der betroffenen Dienststellen des Staates Wallis.

Der Staatsrat hat den Bericht der Kommission vor kurzem zur Kenntnis genommen und das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur angewiesen, Folgemassnahmen anzustreben.

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