Medienmitteilung

Dossier Jean-Marie Cleusix - Der Staatsrat nimmt vom Bericht der GPK Kenntnis

18/04/2017 | Staatskanzlei 

Der Staatsrat hat vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) über die Untersuchung des Verfahrens betreffend der Demission und der Wiederanstellung von Jean-Marie Cleusix Kenntnis genommen. Die in diesem Fall gefällten Entscheide stellen laut GPK das geringste Übel für den Kanton dar und sind nicht kritisierbar. Die Kommission gibt eine gewisse Anzahl an Empfehlungen ab, unter anderem um die vorhandene Gesetzgebung im Falle von Missständen beim Personal zu verbessern. Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die diese Empfehlungen analysieren und Vorschläge unterbreiten soll.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat sich mit dem Verfahren befasst, dass im Sommer 2016 zur Demission von Jean-Marie Cleusix als Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen und seiner anschliessenden Wiederanstellung als Lehrer der Sekundarstufe II geführt hat. Nach der Untersuchung der rechtlichen Aspekte und der mit der Situation verbundenen Bedingungen kommt die GPK zum Schluss, dass «die gewählte Lösung, also die freiwillige Demission von Jean-Marie Cleusix und seine anschliessende Wiederanstellung als Lehrer durchaus nachvollziehbar ist.» Die Oberaufsichtskommission ist der Meinung, dass «die gefällten Entscheide das geringste Übel für unseren Kanton darstellten.»

Die GPK «bedauert jedoch, dass es dem Staatsrat aufgrund der geltenden Gesetzgebung nicht möglich war, Jean-Marie Cleusix zu entlassen». Dies unter anderem im Hinblick auf die Vorwürfe, die im Bericht der von der Regierung einberufenen Arbeitsgruppe im September 2016 hervorgebracht wurden. Dieser Bericht wurde in den Bericht der GPK integriert.

Sie betont, dass der Staatsrat «rasch gehandelt» hat, in dem er dem Parlament die Änderung von Artikel 58 des Gesetzes über das Personal des Staates Wallis vorgeschlagen hat, die eine Verkürzung des Besoldungsanspruchs infolge Krankheit bei einer Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund von beruflichen Mängeln bezweckt. Das Parlament hat dieser Änderung im Dezember 2016 zugestimmt.

Um die vorhandene Gesetzgebung und die derzeitigen Verfahren im Falle von Missständen beim Personal anzupassen, gibt die Kommission zudem folgende Empfehlungen ab:

  • Die Vereinheitlichung der Bestimmungen in Sachen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Disziplinarsanktionen des Personals  der öffentlichen Verwaltung und der obligatorischen Schule;
  • Auflösung der Disziplinarkommission mittels Aufhebung des entsprechenden Artikels;
  • Die Aufhebung der automatischen aufschiebenden Wirkung im Falle einer Beschwerde gegen eine Kündigung;
  • Einschränkungen der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Vorliegen von überwiegenden Interessen des Staates;
  • Eine Analyse der Zweckmässigkeit des Abschlusses einer Erwerbsausfallversicherung für den öffentlichen Dienst oder der Verlängerung des Besoldungsanspruchs bei Krankheit zum Kündigungszeitpunkt;
  • Einführung eines Verfahrens zum Schutz von Whistleblowers und für eine verbesserte Berücksichtigung der Missstände, auf die diese hinweisen.

Der Staatsrat hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der betroffenen Dienststellen, eingerichtet, um diese Empfehlungen zu analysieren und Vorschläge auszuarbeiten.

Der Betrieb der Dienststelle für Unterrichtswesen hat sich seit dem Amtsantritt des neuen Dienstchefs am 1. Januar 2017 und der Umsetzung der Empfehlungen der durch den Staatsrat eingesetzten Arbeitsgruppe normalisiert.

Der Bericht der GPK wird vom Grossen Rat anlässlich der Maisession behandelt.