Medienmitteilung

Totalrevision der Kantonsverfassung - Vorgesehener Zeitplan

01/02/2017 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

(IVS).- Der Staatsrat hat entschieden, den Zeitplan für die Behandlung der Volksinitiative „Für eine Totalrevision der Kantonsverfassung“ festzulegen. Die im März 2017 an den Urnen gewählte Regierung wird sich der Ausarbeitung der Botschaft und der Ausformulierung ihrer Vorschläge zuhanden des Grossen Rates annehmen.

Die Volksinitiative „Für eine Totalrevision der Kantonsverfassung“ wurde am 27. Juli 2016 bei der Staatskanzlei hinterlegt. Am 10. August 2016 hat der Staatsrat ihr Zustandekommen festgestellt. Dieser Entscheid wurde im öffentlichen Amtsblatt vom 19. August 2016 publiziert. Da keine Beschwerden eingegangen sind, wurde die Initiative der Justizkommission zur Prüfung ihrer Zulässigkeit weitergeleitet. Am 3. November 2016 übermittelte die Justizkommission ihre an der Sitzung vom 13. Oktober 2016 gefasste Vormeinung betreffend die Zulässigkeit. Gemäss Art. 117 Abs. 1 GORBG muss der Staatsrat dem Parlament die Botschaft zur Initiative bis zum 2. November 2017 vorlegen.

Um die gesetzlichen Fristen einzuhalten, legt der aktuelle Staatsrat den Zeitplan für die Behandlung dieses Gegenstands fest und überlässt die Ausarbeitung der Botschaft und die Ausformulierung seiner Vorschläge zuhanden des Grossen Rates den an den Urnen neu Gewählten.

Das neue Parlament und die neue Regierung werden ausserdem die Kampagne führen, die der Volksabstimmung vorausgeht, welche die nächste Legislatur prägen wird.

Der vorgesehene Zeitplan sieht wie folgt aus:

-Botschaft des Staatsrats an das Parlament:        Sommer 2017

-Behandlung durch den Grossen Rat:                   September oder November 2017

-Kantonale Abstimmung:                                       4. März 2018

Wenn die Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Initiative annehmen, befinden sie gleichzeitig darüber, ob die Totalrevision durch den Grossen Rat oder durch einen Verfassungsrat durchzuführen ist. Wird der Verfassungsrat gewählt, muss eine zweite kantonale Abstimmung organisiert werden, um die Mitglieder dieses Organs zu ernennen. Diese ist wie folgt geplant:

-Kantonale Wahl des Verfassungsrates:                23. September 2018

-Konstituierende Sitzung des Verfassungsrates:   15. Oktober 2018