Medienmitteilung

Kantonale Abstimmung zum Raumplanungsgesetz kRPG

11/01/2017 | Dienststelle für Raumentwicklung

Die Walliser Regierung hat den 21. Mai 2017 als Datum für die Abstimmung zur Teilrevision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG) festgelegt.

Aufgrund des Entscheids des Grossen Rates vom 9. September 2016, die Teilrevision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, hat der Staatsrat entschieden, das Datum für diese Abstimmung auf den 21. Mai 2017 festzulegen. An diesem Datum finden zudem auch eidgenössische Abstimmungen statt.

Gemäss den Übergangsbestimmungen des RPGs muss der Kanton bis zum 1. Mai 2019 den kantonalen Richtplan und das kRPG an die neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die die Raumplanung anpassen. Andernfalls drohen ein absolutes Einzonungsmoratorium und die entsprechende Rechtsunsicherheit bei Bau und Planung.