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NFA II: Evaluationsberichte

05/12/2016 | Kantonale Finanzverwaltung

Vier Jahre nach der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (nachfolgend NFA II) wurden, wie in den gesetzlichen Grundlagen festgehalten, zwei Evaluationsberichte erstellt. Die Arbeiten wurden von einem paritätischen Ausschuss geleitet, der sich aus Vertretern des Kantons und der Gemeinden zusammensetzt. Im ersten Bericht wird aufgezeigt, dass die Umsetzung der NFA II zu keinem wesentlichen Ungleichgewicht zwischen dem Kanton und den Gemeinden geführt hat. Der zweite Bericht kommt zum Schluss, dass das interkommunale Finanzausgleichssystem effizient und stabil ist. Die kantonalen sowie die kommunalen Behörden sind mit den Ergebnissen zufrieden. Es sind keine sofortigen Verbesserungsmassnahmen notwendig. Der vom Vorsteher des Departements für Finanzen und Institutionen (DFI) in Auftrag gegebene Zusatzbericht des Finanzinspektorats bestätigt zudem, dass die Kantonsbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bezahlt werden.

Nach der 2008 in Kraft getretenen Reform der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) beschloss der Staatsrat mit dem Projekt NFA II grundlegende Reformen einzuführen. Im September 2011 verabschiedete der Grosse Rat die Vorlage.

Gemäss den entsprechenden Gesetzesbestimmungen müssen nach vier Jahren zwei Evaluationsberichte vorgelegt werden. Um die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden zu wahren, hat der Staatsrat eine Ad-hoc-Projektorganisation eingerichtet, die auch einen paritätischen Ausschuss aus Vertretern des Kanton und der Gemeinden umfasste.

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