Medienkonferenzen

Das Wallis intensiviert seinen Kampf gegen die Schwarzarbeit

18/11/2016 | Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Wirtschaft, Politik und Gewerkschaften des Kantons Wallis bündeln ihre Kräfte, um verstärkt gegen unlauteren Wettbewerb und Lohndumping vorzugehen. Unternehmer und Gewerkschaften haben die «Association pour le renforcement des contrôles sur les chantiers de construction (ARCC)» gegründet. Diese hat heute eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Kanton unterzeichnet. Die Parteien sind durch das ihnen gemeinsame Bedürfnis, eine effiziente Organisation für die Kontrolle und Sanktionierung aufzustellen, motiviert.

Die Gründung der ARCC zielt darauf ab, die Mittel im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb und Lohndumping zu verstärken. Sie ist die logische Konsequenz einer Zusammenarbeit, die seit 2001 zwischen den Paritätischen Kommissionen des Bauhauptgewerbes und Baunebengewerbes und der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) besteht. Mit der Gründung der ARCC wurde ein weiterer Schritt getan.

Die ARCC vereint alle Paritätischen Kommissionen des Baugewerbes. Die Vereinigung wird ab dem 1. Januar 2017 einsatzfähig sein. Dank der neuen kantonalen Arbeitsgesetzgebung, die in der Juni-Session vom Parlament verabschiedet worden ist, werden ab diesem Datum sieben neue, vereidigte Inspektorinnen und Inspektoren Betrüger aufspüren. Sie werden dabei eng mit der kantonalen Beschäftigungsinspektion (KBI) zusammenarbeiten. So wird die Vollzeit-Koordinatorin der ARCC in den Räumlichkeiten der KBI arbeiten und vom Zugang zu deren Datenbank profitieren. «Über eine solche Struktur zu verfügen, die direkt in einen Staatsdienst integriert ist, macht die ARCC zu einem Vorbild für die Romandie», meint Serge Métrailler, der Präsident der ARCC.

Durch die Investition in die Gründung der ARCC erhofft sich das Walliser Baugewerbe einen Imagegewinn für die gesamte Branche, verschwinden doch mit den illegalen Arbeitern viele Amateure von den Baustellen. Der Kanton und die Paritätischen Kommissionen dagegen hoffen vor allem, die wegen unlauteren Wettbewerbs und Lohndumpings entstehenden finanziellen Verluste, die mit 1,2 Milliarden Franken pro Jahr veranschlagt werden, reduzieren zu können.

Konkret werden die Inspektorinnen und Inspektoren der ARCC hauptsächlich am
Wochenende unterwegs sein. Ihre Hauptaufgabe wird darin bestehen, Samstagsarbeiter, die gegen die Gesamtarbeitsverträge (GAV) verstossen, zu erwischen. Ein weiteres Ziel ihrer Ermittlungen werden ausländische Firmen sein, die illegal (ohne sich angemeldet zu haben) im Kanton arbeiten.

Die Inspektorinnen und Inspektoren der ARCC werden systematische Kontrollen auf der Grundlage von Ankündigungen von Entsendungen durchführen, jedoch auch auf Anzeigen reagieren. Für den Moment repräsentieren die sieben vereidigten Inspektorinnen und Inspektoren ein Total von 2,8 Vollzeitäquivalenten, ihr Pensum wird jedoch in Zukunft im Verhältnis zu den erreichten Resultaten erhöht. Eine erste Bilanz wird Ende 2017 gezogen. Das der ARCC zugeteilte Budget für das erste Rechnungsjahr beträgt eine halbe Million Franken. Es wird von den involvierten Sozialpartnern getragen.

Die Vereinbarung, die der Kanton und die verschiedenen Paritätischen Kommissionen heute unterzeichnet haben, stellt eine der Säulen zur Verstärkung der Massnahmen gegen unlauteren Wettbewerb und Lohndumping dar, die vom Staatsrat gewünscht wurden.

Von links nach rechts : Nicolas Bolli, chef du Service valaisan de la protection des travailleurs et des relations du travail. La conseillère d'Etat Esther Waeber-Kalbermatten, le directeur de l'AVE Serge Métrailler et le syndicaliste Jeanny Morard, secrétaire général d'Unia et vice-président de l'ARCC