Medienmitteilung

Fälle von Vogelgrippe im Chablais

17/11/2016 | Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Nachdem an mehreren Orten am Nordufer des Genfersees, wie auch an mehreren anderen Schweizer Seen, das Vorhandensein der Vogelgrippe nachgewiesen wurde, hat die Analyse der fünf Vögel, die am Montag tot aufgefunden wurden, gestern Mittwoch das Auftreten der Vogelgrippe im Chablais bestätigt. Dies hat die Notwendigkeit der präventiven Massnahmen, die bereits für alle Geflügelbetriebe in der Schweiz eingeführt wurden, bestätigt. Im Gebiet des Kantons Wallis sind nach der Entdeckung der Vogelgrippe keine weiteren Schritte erforderlich.

Vier Reiherenten wurden am Montag tot im Hafen von Bouveret vom lokalen Jagdaufseher geborgen. Später wurde ein Teichhuhn tot auf einer Strasse in Monthey entdeckt.

Diese fünf Vögel wurden zur Analyse an das Veterinärlabor der Universität Zürich überstellt und der Vogelgrippevirus H5N8 konnte nachgewiesen werden. Diese Entdeckung folgt mehreren ähnlichen Fällen am Genfersee, wie auch auf einigen anderen Schweizer Seen.

Dass ein infiziertes Tier in Monthey, 18 Kilometer vom Genfersee entfernt, aufgefunden wurde, bestätigt die Notwendigkeit der Sicherheitsmassnahmen, die allen Geflügelzüchtern in der Schweiz auferlegt wurden.

Momentan ist keine Geflügelfarm vom Vogelgrippevirus betroffen, aber der Infektionsdruck auf die Geflügelhaltungen ist derzeit sehr hoch. Jeder Kontakt zwischen Wildvögel und Geflügel sollte vermieden werden. Darum müssen Futterplätze, Tränken und Teiche von Geflügel den Wildvögeln unzugänglich gemacht werden. Wo dies nicht garantiert werden kann, ist das Geflügel in geschlossenen und überdachten Ställen unterzubringen.

Auch wenn sich das Virus nicht auf den Menschen überträgt, bitte tote Wildvögel auf keinen Fall berühren. Informieren Sie sofort den lokalen Jagdaufseher.