Medienmitteilung

Schadenbilanz Wolf

09/11/2016 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat für die Zeit zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2016 eine Schadensbilanz der Wolfpräsenz im Wallis erstellt. Im besagten Zeitraum wurden im Kanton 9 Wölfe, darunter mindestens 3 Jungtiere gezählt. Gleichzeitig wurden 187 Nutztiere gerissen. Der Schaden beläuft sich auf 83‘680 Franken. In der Augstbordregion ist die Präsenz eines Rudels bestätigt.  Dort sind gemäss Einschätzungen der kantonalen Behörden die Voraussetzungen für eine Regulierung erfüllt. Der Kanton wird deshalb beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Regulationsantrag stellen. Die ergriffenen Herdenschutzmassnahmen auf den Heim- und Sömmerungsbetrieben haben zu einem verbesserten Schutz der Herdentiere beigetragen.

187 Nutztiere getötet

Im Oberwallis wurden im vorgenannten Zeitraum 149 Nutztiere (136 Schafe und 13 Ziegen) getötet. Zusätzlich wurden bei den Angriffen 22 Nutztiere verletzt und mussten gepflegt werden. Lediglich 9 der Risse erfolgten während der Sömmerungszeit  im Alpgebiet. Am stärksten betroffen war die Augstbordregion, wo alleine zwischen Ergisch und Törbel 138 Nutztiere den Wölfen zum Opfer fielen.

Im Mittelwallis wurden im gleichen Zeitraum 38 Schafe gerissen. Diese Risse erfolgten zwischen dem Val d’Anniviers und dem Eringtal. 14 dieser Risse erfolgten während der Sömmerungszeit auf den dortigen Alpen.

Von den 187 getöteten Nutztieren wurden 34 Tiere in Situationen gerissen, die gemäss den vom Kanton gemachten Vorgaben als genügend geschützt gelten. Im Alpgebiet wurden zudem 14 Tiere auf nicht schützbaren Alpen gerissen.

 

Mehr als 80‘000 Franken Schaden

Der Schaden aller Risse  beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 83‘680 Franken. 74‘950 Franken entfallen auf die Schäden im Oberwallis und 8‘730 Franken auf jene im Mittelwallis. Für die Schadensaufnahme und das Entschädigungsverfahren wendeten die hierfür zuständigen Mitarbeiter der DJFW ca. 500 Arbeitsstunden auf.

 

Wolfsrudel in der Augstbordregion bestätigt

Wie bereits früher mitgeteilt, hat sich in dieser Region im Verlaufe des Jahres ein Wolfsrudel gebildet. Aufgrund der momentan zur Verfügung stehenden Informationen geht die Dienststelle von mindestens drei Jungtieren aus.

Insgesamt wurden 2016 im Wallis 6 Wölfe und ein Jungtier identifiziert. Dazu kommen noch zwei weitere Jungtiere in der Augstbordregion, die dort gesichtet aber noch nicht formell identifiziert worden sind.

Voraussetzungen für eine Wolfsregulation erfüllt

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober wurden in der Augstbordregion gemäss dem Bericht der zuständigen Fachbehörde der Landwirtschaft 17 Nutztiere in geschützten Situationen gerissen.

Die Voraussetzungen für einen Regulationsantrag beim BAFU sind somit gemäss Artikel 4 und 4bis der eidgenössischen Jagdverordnung erfüllt. Ein solcher Antrag ist möglich, wenn innert einer Frist von 4 Monaten mindestens 15 Nutztiere im Streifgebiet eines Wolfrudels, das sich fortgepflanzt hat, und in geschützten Situationen gerissen wurden. Der Kanton benötigt die Zustimmung des BAFU für eine Wolfsregulation.

Der Kanton muss anschliessend die Bewilligung bis spätestens zum Jahresende erteilen und die Regulation kann danach bis Ende März erfolgen.

 

Verbesserter Herdenschutz

Die ergriffenen Herdenschutzmassnahmen der Dienststelle für Landwirtschaft haben zu einem verbesserten Schutz der Herdentiere beigetragen.

Betreffend Herdenschutz hat die Dienststelle für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der mandatierten Herdenschutz GmbH angepasstes Zaunmaterial (150 Weidezaunnetze) angeboten und vertrieben. Die technische Beratung umfasste die Hilfestellung vor Ort und die lösungsorientierte Einführung von zumutbaren mittel- & längerfristigen Massnahmen auf den jeweiligen Landwirtschafts- und Alpbetrieben.

Diese Massnahmen umfassen Zaunmaterial, Weideführung, Herdenschutzhunde und den mobilen Herdenschutz mit Herdenschutzhunden. Insgesamt hat die Dienststelle für Landwirtschaft mehr als 750 Stunden für die Umsetzung der kantonalen Herdenschutzpolitik aufgewendet. Dieses Engagement wurde diesen Herbst durch die interne Restrukturierung, welche die Ernennung eines Herdenschutzverantwortlichens für den ganzen Kanton ermöglichte, verstärkt. 

Die kantonalen zumutbaren Herdenschutzmassnahmen werden weiter ausgearbeitet und mit den neuen technischen Richtlinien der Agridea vom Herbst 2016 angepasst.