Medienmitteilung

Verteilung der Anzahl Grossratssitze pro Bezirk

29/09/2016 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Der Staatsrat hat die Verteilung der 130 Grossratssitze für die Legislaturperiode 2017-2021 mit einem Beschluss festgesetzt. Gestützt auf die Volkszählung vom 31. Dezember 2015 erfuhren acht von dreizehn Bezirken eine Änderung der Sitzansprüche. Vier Bezirke des Unter- und Mittelwallis erhalten je einen zusätzlichen Sitz, wohingegen vier Bezirke des Oberwallis je einen Sitz verlieren.

Der Wahlmodus der Abgeordneten des Grossen Rates sowie die Verteilung der Sitze unter den Bezirken wird in Artikel 84 der Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907 geregelt.

Die Verteilung der 130 Sitze der Abgeordneten des Grossen Rates unter den Bezirken wird anhand eines Quotienten ermittelt. Diesen Quotienten erhält man, indem die Zahl der im Kanton wohnsässigen Schweizerbevölkerung (258'612) durch die Anzahl Grossratssitze (130) geteilt wird. Das Ergebnis (der Quotient) beträgt 1990.

Teilt man die schweizerische Wohnbevölkerung jedes Bezirkes durch diesen Quotienten erhält man eine erste Verteilung nach Bezirken von 123 Sitzen. Die sieben verbleibenden Sitze fallen denjenigen Bezirken zu, welche die grössten Zahlenreste aufweisen.

Im Verhältnis zur schweizerischen Wohnbevölkerung erhalten die Bezirke Sitten, Gundis, Martinach und Monthey einen zusätzlichen Sitz, wohingegen Östlich Raron, Brig, Visp und Leuk einen Sitz verlieren (siehe beiliegende Tabelle).

Die Grossrats-Suppleanten werden in jedem Bezirk, in gleicher Anzahl wie die Abgeordneten, gewählt.

Es sei daran erinnert, dass diese Wahlen entsprechend dem Dekret über den Wahlmodus des Grossen Rates stattfinden, welches vom Grossen Rat am 9. März 2016 angenommen wurde.