Medienmitteilung

Krankenversicherungsprämien 2017

26/09/2016 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Die durchschnittliche Monatsprämie für Erwachsene erhöht sich 2017 im Wallis um 23.80 Franken (+6.4%). Im schweizerischen Durchschnitt beträgt die Erhöhung 19.10 Franken (+4.5%). Die Erhöhung ist insbesondere bedingt durch die demografische Entwicklung aber auch durch den erhöhten Bedarf an ärztlichen Leistungen und Medikamenten. Die durchschnittliche Monatsprämie im Wallis bleibt im schweizweiten Vergleich vorteilhaft. Sie ist um 53 Franken tiefer als die durchschnittliche Prämie in der Schweiz (447 Franken). Der Kanton Wallis liegt auf dem achten Platz der Kantone mit den günstigsten Prämien. In der Westschweiz bleibt er der Kanton mit den tiefsten Prämien.

Die durchschnittliche Prämie für Erwachsene – Prämie mit ordentlicher Franchise von 300 Franken und Unfalldeckung – steigt im Wallis für 2017 um 6.4% (+4.5% im schweizerischen Durchschnitt). Die Erwachsenen werden im Durchschnitt 394 Franken pro Monat für ihre obligatorische Krankenversicherung ausgeben. Die durchschnittlichen Prämien für junge Erwachsene (19 - 25 Jahre) und für Kinder (0 - 18 Jahre) erhöhen sich um 23.10 Franken (+6.8%) respektive 6.90 Franken (+8.2%). Sie betragen 365 Franken für junge Erwachsene und 91 Franken für Kinder.

Die Krankenversicherungsprämien vergleichen

Der für 2017 vorgesehene Budgetrahmen für die individuelle Prämienverbilligung
(+8 Millionen Franken resp. +4.9% gegenüber 2016) erlaubt es nicht, diese Prämienerhöhung ganz auszugleichen. Die Beträge zugunsten der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen müssen sicherlich gesenkt werden. Das Departement empfiehlt grundsätzlich allen Personen, ihre Prämien zu vergleichen. Indem man den Krankenversicherer mit der tiefsten Prämie auswählt, kann man bis zu 145 Franken pro Monat einsparen. Prämieneinsparungen sind ebenfalls möglich, wenn man sich für eine Wahlfranchise (maximal 2'500 Franken pro Jahr) oder für ein anderes Versicherungsmodell (Hausarzt, Telmed. usw.) entscheidet.

Das Gesundheitsdepartement erinnert daran, dass die von der Grundversicherung vergüteten Leistungen bei allen Krankenversicherungen dieselben sind. Versicherte, die ihre Grundversicherung wechseln wollen, können dies ohne Einschränkung oder Nachteile unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand tun, sofern der Versicherte seine Prämien beglichen hat. Der Versicherer kann den Antrag auf Mitgliedschaft nicht verweigern, selbst wenn eine medizinische Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Kündigungen oder Änderungsanträge müssen vor dem 30. November 2016 (Eingangsdatum des Schreibens) bei der Krankenversicherung eintreffen. Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben Mitte November per Einschreiben zuzustellen.

Die Liste der Prämien pro Krankenversicherer sowie Musterbriefe, um seine Krankenversicherung zu kündigen sowie einer anderen beizutreten, sind unter http://www.vs.ch/de/web/ssp/krankenversicherung verfügbar.